Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h
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Rangenbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Leuchte und JeanKempfWeg18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee02.06.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rangenbergstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 986 entstanden aus Vorlage: OF 79/16 vom 09.11.2016
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Leuchte in beiden Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h eingerichtet werden kann.
Begründung: In der Höhe Rangenbergstraße/Philipp-Puth-Straße kommt es an dem Fußgängerüberweg in der Leuchte öfter zu gefährlichen Situationen, teilweise bemerken die Pkw-Fahrer den Fußgänger zu spät oder es wird einfach ignoriert, dass der Fußgängerüberweg genutzt werden soll. Durch eine Tempobegrenzung würden die Autofahrer gezwungen, langsamer zu fahren und könnten eher Fußgänger beim Überqueren wahrnehmen. Weiterhin ist anzumerken, dass dieser Überweg zum offiziellen Schulweg gehört. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die gesamte Straße wäre wünschenswert, da sie durch ihre sehr lange Gerade zum Schnellfahren verleitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2016OFOF 79/16Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/hOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2016Sie sind hierOMOM 986Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/hDirektanregung
- 27. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 460Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/hStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats