Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h
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Rangenbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
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- Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee02.06.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rangenbergstraße per E-MailBegründung
km/h Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob auf der Leuchte in beiden Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h einzurichten ist. Begründung: In der Höhe Rangenbergstraße/ Philipp-Puth-Str. kommt es an dem Zebrastreifen in der Leuchte öfters zu gefährlichen Situationen, teils merken die PKW-Fahrer den Fußgänger zu spät, oder es wird einfach ignoriert, das jemand den Zebrastreifen überqueren will. Durch eine Tempobegrenzung würde der Autofahrer gezwungen langsamer zu fahren, und könnte eher Fußgänger beim überqueren wahrnehmen. Auch unter dem Gesichtspunkt, das dieser Überweg zum offiziellen Schulweg gehört. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung würde gesamten Straßenverlauf gut tun, da sie durch ihre sehr lange Gerade zum schnellfahren verleitet.
Inhalt
Antrag vom 09.11.2016, OF 79/16
Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob auf der Leuchte in beiden Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h einzurichten ist.
Begründung: In der Höhe Rangenbergstraße/ Philipp-Puth-Str. kommt es an dem Zebrastreifen in der Leuchte öfters zu gefährlichen Situationen, teils merken die PKW-Fahrer den Fußgänger zu spät, oder es wird einfach ignoriert, das jemand den Zebrastreifen überqueren will. Durch eine Tempobegrenzung würde der Autofahrer gezwungen langsamer zu fahren, und könnte eher Fußgänger beim überqueren wahrnehmen. Auch unter dem Gesichtspunkt, das dieser Überweg zum offiziellen Schulweg gehört. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung würde gesamten Straßenverlauf gut tun, da sie durch ihre sehr lange Gerade zum schnellfahren verleitet.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2016Sie sind hierOFOF 79/16Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/hOrtsbeiratsantrag · SPD
- 29. November 2016OMOM 986Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/hDirektanregung
- 27. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 460Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/hStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)