Die Erbbausiedlung ist kein Betriebsparkplatz
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 904 entstanden aus Vorlage: OF 128/1 vom 29.01.2012
Betreff: Die Erbbausiedlung ist kein Betriebsparkplatz Vorgang: OM 254/11 OBR 1; ST 75/12 Mit der Stellungnahme vom 13.01.2012, ST 75, teilt der Magistrat mit, dass die vom Ortsbeirat im August 2011 vorgeschlagene Beschilderung nicht umgesetzt werden kann. Begründet wird dies damit, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher der im Gebiet ansässigen Gewerbebetriebe (wie dem Autohaus) als Anlieger gelten. Die Antwort ist sachlich nicht richtig. In der sogenannten Erbbausiedlung ist kein Gewerbe ansässig, das Autohaus liegt außerhalb dieses Gebietes und kann durch das Wohngebiet nicht angefahren werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut aufgefordert, ein Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und ein Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) an die Einfahrt in die Rüsselsheimer Straße vom "Aldi-Gelände"/Frankenallee kommend anbringen und dieses Verbot auch überwachen zu lassen.
Begründung: Der ohnehin im Gebiet herrschende Parkdruck wird enorm verschärft, da die Straßen der Siedlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nahe liegenden Autohäuser als "Betriebsparkplatz" genutzt werden. Der Versuch des Ortsbeirats, eine Klärung und Lösung der Situation durch ein Gespräch zwischen der Ortsvorsteherin und den Geschäftsführern der Autohäuser herbeizuführen, ist bedauerlicherweise am fehlendem Interesse der Gewerbetreibenden gescheitert. Bei der Aufstellung der Schilder handelt es sich um eine relativ kostengünstige Maßnahme, die kurzfristig zu realisieren ist und den Anwohnerinnen und Anwohnern eine enorme Erleichterung bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2012STST 75"Betriebsparkplatz" ErbbausiedlungStellungnahme
- 29. Januar 2012OFOF 128/1Die Erbbausiedlung ist kein BetriebsparkplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2012Sie sind hierOMOM 904Die Erbbausiedlung ist kein BetriebsparkplatzDirektanregung
- 4. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 868Die Erbbausiedlung ist kein BetriebsparkplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats