Die Erbbausiedlung ist kein Betriebsparkplatz
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Betriebsparkplatz Mit Stellungnahme vom 13.01.2012, ST75, teilt der Magistrat mit, dass die vom OBR mit Anregung vom Juni 2011 vorgeschlagene Beschilderung nicht umgesetzt werden kann. Begründet wird dies damit, dass Mitarbeiterinnen und Besucherinnen von im Gebiet ansässigen Gewerbebetrieben (wie dem Autohaus) als Anlieger gelten. Die Antwort ist sachlich nicht richtig. In der sog. Erbbausiedlung ist kein Gewerbe ansässig; das Autohaus liegt außerhalb dieses Gebietes und kann durch die Fahrt durch das Wohngebiet nicht angefahren werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut aufgefordert, ein Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und ein Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) an die Einfahrt in die Rüsselsheimer Straße vom "Aldi-Gelände"/ Frankenallee kommend anbringen und dieses Verbot auch überwachen zu lassen. Begründung: Der ohnehin im Gebiet herrschende Parkdruck wird enorm verschärft, da die Straßen der Siedlung von Mitarbeiterinnen der nahe liegenden Autohäuser als "Betriebsparkplatz" genutzt werden. Der Versuch des Ortsbeirats, eine Klärung und Lösung der Situation durch ein Gespräch zwischen der Ortsvorsteherin und den Geschäftsführern der Autohäuser herbei zu führen, ist bedauerlicherweise am fehlendem interesse der Gewerbetreibenden gescheitert. Bei der Aufstellung der Schilder handelt es sich um eine relativ kostengünstige Maßnahme, die kurzfristig zu realisieren ist und den Anwohnerinnen und Anwohnern eine enorme Erleichterung bringt.
Inhalt
Antrag vom 29.01.2012, OF 128/1
Betreff: Die Erbbausiedlung ist kein Betriebsparkplatz Mit Stellungnahme vom 13.01.2012, ST75, teilt der Magistrat mit, dass die vom OBR mit Anregung vom Juni 2011 vorgeschlagene Beschilderung nicht umgesetzt werden kann. Begründet wird dies damit, dass Mitarbeiterinnen und Besucherinnen von im Gebiet ansässigen Gewerbebetrieben (wie dem Autohaus) als Anlieger gelten. Die Antwort ist sachlich nicht richtig. In der sog. Erbbausiedlung ist kein Gewerbe ansässig; das Autohaus liegt außerhalb dieses Gebietes und kann durch die Fahrt durch das Wohngebiet nicht angefahren werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut aufgefordert, ein Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und ein Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) an die Einfahrt in die Rüsselsheimer Straße vom "Aldi-Gelände"/ Frankenallee kommend anbringen und dieses Verbot auch überwachen zu lassen.
Begründung: Der ohnehin im Gebiet herrschende Parkdruck wird enorm verschärft, da die Straßen der Siedlung von Mitarbeiterinnen der nahe liegenden Autohäuser als "Betriebsparkplatz" genutzt werden. Der Versuch des Ortsbeirats, eine Klärung und Lösung der Situation durch ein Gespräch zwischen der Ortsvorsteherin und den Geschäftsführern der Autohäuser herbei zu führen, ist bedauerlicherweise am fehlendem interesse der Gewerbetreibenden gescheitert. Bei der Aufstellung der Schilder handelt es sich um eine relativ kostengünstige Maßnahme, die kurzfristig zu realisieren ist und den Anwohnerinnen und Anwohnern eine enorme Erleichterung bringt.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2012STST 75"Betriebsparkplatz" ErbbausiedlungStellungnahme
- 29. Januar 2012Sie sind hierOFOF 128/1Die Erbbausiedlung ist kein BetriebsparkplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2012OMOM 904Die Erbbausiedlung ist kein BetriebsparkplatzDirektanregung
- 4. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 868Die Erbbausiedlung ist kein BetriebsparkplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme