"Betriebsparkplatz" Erbbausiedlung
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 75
Betreff: "Betriebsparkplatz" Erbbausiedlung Durch die vorgeschlagene Beschilderung kann das Parken durch Mitarbeiter des Autohauses in diesem Quartier nicht verhindert werden. Allein die Absicht, mit einem dort ansässigen Gewerbebetrieb in Geschäftskontakte zu treten, reicht aus, um als Anlieger zu gelten. Nachdem eine effiziente Kontrolle der gewünschten Beschilderung somit nicht gewährleistet werden kann, sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Mai 2011OFOF 14/1.Betriebsparkplatz. Erbau-SiedlungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. August 2011OMOM 254„Betriebsparkplatz“ ErbbausiedlungDirektanregung
- 13. Januar 2012Sie sind hierSTST 75"Betriebsparkplatz" ErbbausiedlungStellungnahme
- 29. Januar 2012OFOF 128/1Die Erbbausiedlung ist kein BetriebsparkplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2012OMOM 904Die Erbbausiedlung ist kein BetriebsparkplatzDirektanregung
- 4. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 868Die Erbbausiedlung ist kein BetriebsparkplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab