Start des Frachtfluges LH8386 nach Tokyo am 29.03.2020 um 01:09 Uhr auf dem Flughafen Frankfurt
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Gründe für den nächtlichen Start des Frachtfluges LH8386 zu prüfen und darzulegen, warum dieser nicht innerhalb der regulären Flugzeiten stattfinden konnte. Dies geschieht im Kontext der besonderen Umstände der Corona-Pandemie und dem Schutz der Anwohner vor Fluglärm.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, weshalb der Frachtflug LH8386 nach Tokyo am 29.03.2020 nicht vor 23:00 Uhr oder nach 05:00 Uhr starten konnte bzw. inwiefern im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsabwägung das öffentliche Interesse am Start um 01:09 Uhr das Interesse an der Nachtruhe der im Rhein-Main-Gebiet lebenden Bevölkerung überwogen hat.
Begründung
In seiner Stellungnahme vom 11.06.2021, ST 1231, hat der Magistrat zur Beantwortung der Anregung des Ortsbeirates 5 vom 19.02.2021, OM 7330, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen angefragt. Dieses hat mitgeteilt, dass der Flug LH8386 in der Nacht vom 28.03.2020 auf den 29.03.2020 der Aufrechterhaltung der stabilen Versorgung mit Wirtschaftsgütern diente. Das besondere öffentliche Interesse der nächtlichen Starts von Frachtmaschinen in den ersten Wochen der Pandemie, wozu auch der in Rede stehende Flug gehört habe, habe darin gelegen, dass Flüge auf ihrem Rückweg von Asien dringend benötigte medizinische Güter zur Bekämpfung von Covid-19 nach Deutschland transportiert haben und damit einen Beitrag zum bestmöglichen Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und des Personals im Gesundheitswesen geleistet hätten. Die nächtliche Flugbeschränkung von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr wurde im Rahmen des, dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vorangegangenen, Mediationsverfahrens als Kompromiss erarbeitet. Es sollte keinen weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens ohne die Einführung der Nachtflugbeschränkung geben. Zum Schutz der vom Flugverkehr negativ betroffenen Bürgerinnen und Bürger und des Rechtsstaats vor Aushöhlungen getroffener Vereinbarungen ist daher eine strikte Einhaltung der nächtlichen Flugbeschränkung von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr sicherzustellen. Die genannte Flugbewegung stellt nach Kenntnis des Ortsbeirates 5 den ersten Start eines Frachtflugzeuges in der Kernnacht seit Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest im Jahr 2011 dar. Fluglärm, CO2-Ausstoß und Ultrafeinstaub sind medizinisch belegte Risikofaktoren für Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislauf-Systems, die damit das Immunsystem der Menschen in erhöhtem Maß beeinträchtigen. Menschen mit beeinträchtigtem Immunsystem gehören zur Corona-Hochrisikogruppe. Direkt betroffen vom Flughafenbetrieb sind 350.000 bis 400.000 Menschen. Es ist insbesondere in diesen Tagen fatal, wenn diesen Menschen durch mögliche Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot die maximal sechsstündige Nachtruhe auch noch genommen wird. Der Ortsbeirat 5 hat am 15.05.2020 (Vorlage OM 5592) und am 19.02.2021 (Vorlage OM 7330) angefragt, welche konkreten Gründe für die Ausnahmegenehmigung des Startes des Fluges Frachtflug LH8386 am 29.03.2020 um 1:09 Uhr vorgelegen haben. Eine konkrete Begründung der Ausnahme in diesem Einzelfall konnte der Magistrat seitens des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) nicht in Erfahrung bringen (siehe Stellungnahme vom 17.08.2020, ST 1450). In der Stellungnahme ST 1450 wird lediglich allgemein auf die Coronapandemie Bezug genommen und angeführt, bei dem konkreten Flug handele es sich um einen Start "im besonderen öffentlichen Interesse", ohne dies für diesen Einzelfall konkret darzulegen. Auch in der Stellungnahme vom 11.06.2021, ST 1231, bleibt der Magistrat bzw. das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen den konkreten Ausnahmegrund, insbesondere im Hinblick auf eine vorzunehmende Verhältnismäßigkeitsabwägung, schuldig. Der Ortsbeirat 5 bittet daher erneut, den konkreten Ausnahmegrund auch im Hinblick auf die getroffene Verhältnismäßigkeitsabwägung zu erfragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2019OFOF 1418/5Sanierung des Kriegsopferdenkmals auf dem Friedhof NiederradOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, fraktionslos
- 1. Januar 2020OFOF 1495/5Anbringung einer Hinweistafel am Kriegsopferdenkmal auf dem Friedhof NiederradOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF
- 17. Januar 2020OMOM 5592Anbringung einer Hinweistafel am Kriegsopferdenkmal auf dem Friedhof NiederradDirektanregung
- 20. April 2020STST 800Anbringung einer Hinweistafel am Kriegsopferdenkmal auf dem Friedhof NiederradStellungnahme
- 17. August 2020STST 1450Start des Frachtfluges LH8386 nach Tokio am 29.03.2020 um 01:09 Uhr auf dem Flughafen FrankfurtStellungnahme
- 20. September 2020OFOF 1824/5Konkreter Genehmigungsgrund für den Start des Frachtfluges LH8386 nach Tokyo am 29.03.2020 um 01:09 Uhr auf dem Flughafen FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2021OMOM 7330Konkreter Genehmigungsgrund für den Start des Frachtfluges LH8386 nach Tokyo am 29.03.2020 um 01:09 Uhr auf dem Flughafen FrankfurtDirektanregung
- 11. Juni 2021STST 1231Konkreter Genehmigungsgrund für den Start des Frachtfluges LH8386 nach Tokyo am 29.03.2020 um 01:09 Uhr auf dem Flughafen FrankfurtStellungnahme
- 25. Juli 2021OFOF 165/5Start des Frachtfluges LH8386 nach Tokyo am 29.03.2020 um 01:09 Uhr auf dem Flughafen FrankfurtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2021Sie sind hierOMOM 793Start des Frachtfluges LH8386 nach Tokyo am 29.03.2020 um 01:09 Uhr auf dem Flughafen FrankfurtDirektanregung
- 3. Dezember 2021STST 2167Start des Frachtfluges LH8386 nach Tokyo am 29.03.2020 um 01:09 Uhr auf dem Flughafen Frank-furtStellungnahme
- 25. November 2022Antwort des Magistrats · nach 169 WochenSTST 2673Start des Frachtfluges LH8386 nach Tokyo am 29.03.2020 um 01:09 Uhr auf dem Flughafen FrankfurtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats