Sossenheim/Unterliederbach: Anhaltende Lärmbelastung entlang der A66 - aktive Einflussnahme des Magistrats erforderlich
Zusammenfassung
Die Anregung befasst sich mit der anhaltenden Lärmbelastung entlang der A66 und drängt auf konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für die betroffenen Anwohner. Der Magistrat wird aufgefordert, aktiv Einfluss auf die Planung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zu nehmen und den Ortsbeirat regelmäßig zu informieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Die anhaltend hohe Lärmbelastung entlang der Bundesautobahn A66 stellt für die Bewohnerinnen und Bewohner der Papageiensiedlung, Henri-Dunant-Siedlung sowie Teile der Carl-Sonnenschein-Siedlung seit vielen Jahren eine erhebliche Beeinträchtigung der Lebensqualität und eine Belastung dar. Trotz wiederholter Hinweise aus der Bürgerschaft und bestehender Planungsankündigungen ist bislang keine spürbare Verbesserung der Situation eingetreten, obgleich es sich bei der A66 im genannten Straßenabschnitt statistisch um eine der meist befahrenen Autobahnabschnitte des Bundesgebietes handelt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 20. Februar 2023, ST 547, wird ausgeführt, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen durch die Autobahn GmbH des Bundes erst in einem sehr langfristigen Zeithorizont umgesetzt werden sollen. Für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet dies faktisch eine weitere jahrelange Belastung ohne konkrete Perspektive auf Entlastung. Hinzu kommt, dass entlang der A66 im genannten Abschnitt zukünftig die Regionaltangente West (RTW) verlaufen wird. Unabhängig von der formalen Zuständigkeit des Bundes ist es Aufgabe der Stadt Frankfurt am Main, sich im Rahmen ihrer Verantwortung für Gesundheitsvorsorge, Stadtentwicklung und Lebensqualität aktiv für die Interessen der betroffenen Stadtteile einzusetzen und alle ihr zur Verfügung stehenden Einflussmöglichkeiten zu nutzen. Diese Verantwortung sollte insbesondere die aktive Begleitung der Planungen, die kontinuierliche Einflussnahme auf die zuständigen Stellen sowie die Unterstützung der betroffenen Bevölkerung darstellen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - darzulegen, welche konkreten Schritte seit der letzten Stellungnahme, ST 547, unternommen wurden, um gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes auf eine Beschleunigung der Planung und Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der A66 im Bereich Sossenheim und Unterliederbach hinzuwirken; - sich weiterhin mit Nachdruck gegenüber den zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene für eine zeitnahe Umsetzung wirksamer Lärmschutzmaßnahmen einzusetzen; - den Ortsbeirat regelmäßig über den Fortgang der Gespräche, Planungen und Maßnahmen zu unterrichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2022OFOF 602/6Sossenheim: Sachstand Errichtung Lärmschutzwände entlang der Autobahn A 66 - Papageiensiedlung (Unterliederbach - Carl-Sonnenschein-Siedlung)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2022VV 528Sossenheim: Sachstand Errichtung Lärmschutzwände entlang der Bundesautobahn A 66 - Papageiensiedlung (Unterliederbach - Carl-Sonnenschein-Siedlung)Anfrage
- 20. Februar 2023STST 547Sossenheim: Sachstand Errichtung Lärmschutzwände entlang der Bundesautobahn A 66 - Papageien-siedlung (Unterliederbach - Carl-Sonnenschein-Siedlung)Stellungnahme
- 7. Januar 2026OFOF 1422/6Sossenheim/Unterliederbach: Anhaltende Lärmbelastung entlang der A 66 - aktive Einflussnahme des Magistrats erforderlichOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2026Sie sind hierOMOM 7885Sossenheim/Unterliederbach: Anhaltende Lärmbelastung entlang der A66 - aktive Einflussnahme des Magistrats erforderlichDirektanregung
- 8. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 186 WochenSTST 859Sossenheim/Unterliederbach: Anhaltende Lärmbelastung entlang der A66 - aktive Einflussnahme des Magistrats erforderlichStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats