Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 583 entstanden aus Vorlage: OF 194/9 vom 21.10.2011
Betreff: Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke Zur ergänzenden Ortsangabe: Das Gartengrundstück befindet sich neben der nördlichen von zwei Bahnunterführungen von und zur Niedwiesenstraße an der östlichen Seite des Bahndamms und zieht sich von dort in südlicher Richtung hin. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) ins Benehmen zu setzen, um zu erreichen, dass 1. das seit Jahren brach liegende Grundstück entmüllt und 2. der dort entstandene Urwald gelichtet wird; 3. die in den unmittelbar davor verlaufenden Weg ragenden Äste und Zweige zurückgeschnitten werden; 4. der an mehreren Stellen niedergerissene beziehungsweise niedergetretene Maschendrahtzaun wieder aufgerichtet wird.
Begründung: Grundstückseigentümer kann aufgrund der räumlichen Lage nur die DB AG sein. Der beschriebene Zustand hält schon seit Jahren mit einer Tendenz zur weiteren Verschlechterung an. Es ist davon auszugehen, dass das Grundstück von einem Pächter bewirtschaftet wurde. Dieser dürfte entweder das Grundstück verkommen lassen haben oder es besteht kein Pachtvertrag mehr und ein früherer Pächter hat das Grundstück vermüllt zurückgelassen. An einem weiteren Vermüllen dürften skrupellose Zeitgenossen beteiligt gewesen sein, die sahen, dass der Garten ungenutzt ist. Das ändert aber nichts an der Verantwortung der DB AG. Um ein positives Beispiel öffentlicher Ordnung handelt es sich wohl nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2011OFOF 194/9Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-StreckeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. November 2011Sie sind hierOMOM 583Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-StreckeDirektanregung
- 23. März 2012Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 460Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-StreckeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69