Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 460
Betreff: Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke Auf Anfrage des Magistrats hat die Deutsche Bahn AG (DB AG) Folgendes mitgeteilt: Zu 1 Der abgelagerte Müll wird bei nächster Gelegenheit beseitigt.
Zu 2. und 4. Grundsätzlich ist Unbefugten ein Betreten der im Eigentum der DB AG befindlichen Flächen und Bahnanlagen nicht erlaubt. Eine Verpflichtung in bestimmten Gebieten Eisenbahngelände gegenüber anderem Gelände einzufrieden besteht ebenso wenig wie eine Beräumung. Der Zaun befindet sich nicht im Eigentum der DB Netz AG. An dem im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befindliche Grundstück (Flurstück 69/8) werden derzeit die Treppenanlage und der Zaun erneuert. Der restliche Teil wird nach Abschluss der Arbeiten vom Liegenschaftsamt wieder hergerichtet. zu 3. Bei dem genannten Weg handelt es sich um keine öffentliche Verkehrsfläche, sondern um einen "Trampelpfad". Äste und Sträucher, die auf diesen Pfad ragen, waren bei einer Ortsbegehung nicht zu erkennen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2011OFOF 194/9Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-StreckeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. November 2011OMOM 583Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-StreckeDirektanregung
- 23. März 2012Sie sind hierSTST 460Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-StreckeStellungnahme
- 8. Juni 2012OFOF 393/9Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-BahnstreckeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. Juni 2012OMOM 1339Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-BahnstreckeDirektanregung
- 5. Oktober 2012Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1620Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-BahnstreckeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab