Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Bahndamms der Main-Weser-Strecke Zur ergänzenden Ortsangabe: das Gartengrundstück befindet sich neben der nördlichen von zwei Bahn-Unterführungen von und zur Niedwiesenstraße an der östlichen Seite des Bahndamms und zieht sich von dort in südlicher Richtung hin. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) ins Benehmen zu setzen, um zu erreichen, dass - das seit Jahren brach liegende Grundstück entmüllt - und der dort entstandene Urwald gelichtet wird; - die in den unmittelbar davor verlaufenden Weg ragenden Äste und Zweige zurückgeschnitten werden; - der an mehreren Stellen niedergerissene bzw. niedergetretene Maschendrahtzaun wieder aufgerichtet wird. Begründung: Grundstückseigentümer kann aufgrund der räumlichen Lage nur die DB AG sein. Der beschriebene Zustand hält schon seit Jahren mit einer Tendenz zur weiteren Verschlechterung an. Es ist davon auszugehen, dass das Grundstück von einem Pächter bewirtschaftet wurde. Dieser dürfte entweder das Grundstück verkommen lassen haben oder es besteht kein Pachtvertrag mehr und ein früherer Pächter hat das Grundstück vermüllt zurückgelassen. An einem weiteren Vermüllen dürften skrupellose Zeitgenossen beteiligt gewesen sein, die sahen, dass der Garten ungenutzt ist. Das ändert aber nichts an der Verantwortung der DB AG. Um ein positives Beispiel öffentlicher Ordnung handelt es sich wohl nicht!
Inhalt
Antrag vom 21.10.2011, OF 194/9
Betreff: Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-Strecke Zur ergänzenden Ortsangabe: das Gartengrundstück befindet sich neben der nördlichen von zwei Bahn-Unterführungen von und zur Niedwiesenstraße an der östlichen Seite des Bahndamms und zieht sich von dort in südlicher Richtung hin. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) ins Benehmen zu setzen, um zu erreichen, dass - das seit Jahren brach liegende Grundstück entmüllt - und der dort entstandene Urwald gelichtet wird; - die in den unmittelbar davor verlaufenden Weg ragenden Äste und Zweige zurückgeschnitten werden; - der an mehreren Stellen niedergerissene bzw. niedergetretene Maschendrahtzaun wieder aufgerichtet wird.
Begründung: Grundstückseigentümer kann aufgrund der räumlichen Lage nur die DB AG sein. Der beschriebene Zustand hält schon seit Jahren mit einer Tendenz zur weiteren Verschlechterung an. Es ist davon auszugehen, dass das Grundstück von einem Pächter bewirtschaftet wurde. Dieser dürfte entweder das Grundstück verkommen lassen haben oder es besteht kein Pachtvertrag mehr und ein früherer Pächter hat das Grundstück vermüllt zurückgelassen. An einem weiteren Vermüllen dürften skrupellose Zeitgenossen beteiligt gewesen sein, die sahen, dass der Garten ungenutzt ist. Das ändert aber nichts an der Verantwortung der DB AG. Um ein positives Beispiel öffentlicher Ordnung handelt es sich wohl nicht!Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2011Sie sind hierOFOF 194/9Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-StreckeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. November 2011OMOM 583Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-StreckeDirektanregung
- 23. März 2012Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 460Kleingarten an der Böschung des Bahndamms der Main-Weser-StreckeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)