Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5527 entstanden aus Vorlage: OF 976/2 vom 24.11.2019
Betreff: Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68 Der Magistrat wird gebeten, 1. mit Blick auf den anstehenden Genehmigungsprozess für die Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68 rechtzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten der bestehenden städtischen Erhaltungssatzung zu prüfen und zur Sicherstellung der nachfolgenden Punkte zu nutzen:
a) Verhinderung einer massiven Nachverdichtung mit Blick auf die Gesamtfläche des Grundstücks inkl. des ehemaligen teilweise bebauten Hinterhofs; eine (mehrgeschossige) Aufstockung entlang der Fassadenfront Leipziger Straße soll demnach mit der Entsiegelung und Begrünung von (Teil-) Flächen des Hinterhofs einhergehen, da solche Hinterhöfe charakteristisch für diesen Teil Bockenheims sind und einen hohen Wert für die örtliche Wohnqualität haben.
b) Im Zuge der Neubebauung soll die Quadratmeterfläche des geförderten Wohnraums (insbesondere Mittelstandsprogramm/zweiter Förderweg) der Quadratmeterfläche des Wohnraums entsprechen, die das zwischenzeitlich abgerissene ehemalige (zweigeschossige) Gebäude Leipziger Straße 68 umfasst hat. Lediglich die "Nettoneubaufläche" soll dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden; 2. das Bauvorhaben Leipziger Straße 68 frühestmöglich im Ortsbeir at 2 vorzustellen.
Begründung: Handlungsbedarf angesichts der jüngsten Entwicklungen im Immobilienbestand entlang der Leipziger Straße (inkl. ehemaliges Tibethaus). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2019OFOF 976/2Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2019Sie sind hierOMOM 5527Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68Direktanregung
- 6. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1256Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0