Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68
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Zusammenfassung
Der Magistrat führt Beratungen zur Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68 durch, da kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt. Es wird darauf geachtet, dass wesentliche Teile des Grundstücks unbebaut bleiben und die Erhaltungssatzung eingehalten wird. Das Projekt ist voraussichtlich zu klein für geförderten Wohnraum.
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Derzeit werden durch den Magistrat Beratungen hinsichtlich einer Ersatzbebauung für die abgebrochenen Gebäude auf der Liegenschaft Leipziger Straße 68 geführt. Da für dieses Gebiet kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt, ist das Vorhaben nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilen. Die Baumasse orientiert sich daher an der umgebenden Bebauung. Es ist somit davon auszugehen, dass neben einem fünfgeschossigen Vordergebäude auch ein mehrgeschossiges Hintergebäude errichtet werden kann. Der Magistrat weist bereits bei den Beratungen auf die Einhaltung der für die Liegenschaft geltenden Erhaltungssatzung hin. Darüber hinaus legt der Magistrat bei diesem Bauvorhaben Wert darauf, dass wesentliche Teile des im Blockinnenbereich gelegenen Grundstücksteiles unbebaut bleiben. Für eine sinnvolle Einplanung von gefördertem Wohnraum ist das Projekt nach derzeitigem Kenntnisstand des Magistrats voraussichtlich zu klein. Gemäß Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung vom 07.05.2020 beträgt der Schwellenwert für die Herstellung von gefördertem Wohnraum 30 Wohneinheiten beziehungsweise 3.000 m2 Bruttogrundfläche Wohnen. Im Rahmen der Bauberatung wird der Magistrat die Bauherrschaft bitten, das Projekt frühzeitig im Ortsbeirat vorzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2019OFOF 976/2Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68Ortsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2019OMOM 5527Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68Direktanregung
- 6. Juli 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1256Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab