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Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68

Vorlagentyp: OFCDU
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Straße 68 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit Blick auf den anstehenden Genehmigungsprozess für die Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68 rechtzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten der bestehenden städtischen Erhaltungssatzung zu prüfen und zur Sicherstellung der nachfolgenden Punkte zu nutzen:

a) Verhinderung einer massiven Nachverdichtung mit Blick auf die Gesamtfläche des Grundstücks inkl. des ehemaligen teilweise bebauten Hinterhofs; eine (mehrgeschossige) Aufstockung entlang der Fassadenfront Leipziger Straße soll demnach mit der Entsiegelung und Begrünung von (Teil-) Flächen des Hinterhofs einhergehen, da solche Hinterhöfe charakteristisch für diesen Teil Bockenheims sind und einen hohen Wert für die örtliche Wohnqualität haben.

b) Im Zuge der Neubebauung soll die qm-Fläche des geförderten Wohnraums (insbesondere Mittelstandsprogramm / 2. Förderweg) der qm-Fläche des Wohnraums entsprechen, die das zwischenzeitlich abgerissene ehemalige (zweigeschossige) Gebäude Leipziger Straße 68 umfasst hat. Lediglich die "Netto-Neubaufläche" soll dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden. 2. das Bauvorhaben Leipziger Straße 68 frühestmöglich im OBR 2 vorzustellen. Begründung: Handlungsbedarf angesichts der jüngsten Entwicklungen im Immobilienbestand entlang der Leipziger Straße (inkl. ehemaliges Tibethaus).

Inhalt

Antrag vom 24.11.2019, OF 976/2

Betreff: Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit Blick auf den anstehenden Genehmigungsprozess für die Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68 rechtzeitig die Gestaltungsmöglichkeiten der bestehenden städtischen Erhaltungssatzung zu prüfen und zur Sicherstellung der nachfolgenden Punkte zu nutzen:

a) Verhinderung einer massiven Nachverdichtung mit Blick auf die Gesamtfläche des Grundstücks inkl. des ehemaligen teilweise bebauten Hinterhofs; eine (mehrgeschossige) Aufstockung entlang der Fassadenfront Leipziger Straße soll demnach mit der Entsiegelung und Begrünung von (Teil-) Flächen des Hinterhofs einhergehen, da solche Hinterhöfe charakteristisch für diesen Teil Bockenheims sind und einen hohen Wert für die örtliche Wohnqualität haben.

b) Im Zuge der Neubebauung soll die qm-Fläche des geförderten Wohnraums (insbesondere Mittelstandsprogramm / 2. Förderweg) der qm-Fläche des Wohnraums entsprechen, die das zwischenzeitlich abgerissene ehemalige (zweigeschossige) Gebäude Leipziger Straße 68 umfasst hat. Lediglich die "Netto-Neubaufläche" soll dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden. 2. das Bauvorhaben Leipziger Straße 68 frühestmöglich im OBR 2 vorzustellen.

Begründung: Handlungsbedarf angesichts der jüngsten Entwicklungen im Immobilienbestand entlang der Leipziger Straße (inkl. ehemaliges Tibethaus).Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. November 2019Sie sind hier
    OFOF 976/2Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Dezember 2019OMOM 5527Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68Direktanregung
  3. 6. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1256Neubebauung des Grundstücks Leipziger Straße 68Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 37 · 02.12.2019
TO I, TOP 34
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5527 2019 Die Vorlage OF 976/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 CDUSPDGrüneFDPBFFPiraten
Ablehnung:
1 CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 CDU und LINKE. (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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