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Ausstellung von archäologischen Funden

Vorlagentyp: OM
15 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4220 entstanden aus Vorlage: OF 608/8 vom 28.05.2015

Betreff: Ausstellung von archäologischen Funden Vorgang: EA 1025/03 OBR 8; ST 1722/07; B 883/09 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, archäologische Funde aus den Grabungen am zukünftigen Standort der Feuerwache 21 an der Rosa-Luxemburg-Straße im Nordwestzentrum auszustellen; 2. in Weiterführung seiner Stellungnahme vom 13.11.2007, ST 1722, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er zwischenzeitlich erneut an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit dem Ziel herangetreten ist, auch das Grundstück Heddernheim, Flur 5 - 81/83, zu erwerben; 3. darzulegen, welche Entwicklung er für das unter Ziffer 2. genannte Grundstück favorisiert und anstrebt: Geschosswohnungsbau wie im Bebauungsplan NW 83 d Nr.1 vorgesehen oder Gestaltung einer teilweise mit Repliken von Ausgrabungsfunden gestaltete Grünfläche.

Begründung: Der Ortsbeirat hat Kenntnis davon, dass das Center-Management Interesse daran hat, Relikte aus der Römerzeit der ehemaligen Römischen Siedlung Nida an Ort und Stelle im Nordwestzentrum auszustellen und auch die Kosten zu übernehmen. Der Ortsbeirat würde es sehr begrüßen, wenn Funde aus der Siedlung Nida, welche sich im Ortsbezirk befunden hat, erhalten und vor Ort öffentlich ausgestellt würden. Durch das Interesse des Center-Managements des Nordwestzentrums könnte sich hierzu eine einmalige Gelegenheit im gegenseitigen Interesse von Stadt und Center ergeben. Auf der Grundlage der Etatanregung vom 06.11.2003, EA 1025, hat der Ortsbeirat den Magistrat um Übernahme von früher durch die Amerikaner genutzten Grundstücken entlang der Straße In der Römerstadt ersucht, u. a. mit dem Ziel, Erweiterungsflächen für die Römerstadtschule zur Verfügung zu haben und die Einrichtung eines "Römer-Parks" zur Erinnerung an Nida zu prüfen. Die Bedenken des Magistrats bezüglich der Realisierung des Parks hat der Ortsbeirat zurückgewiesen (Bericht des Magistrats vom 19.10.2009, B 883). Der Ortsbeirat hält an seiner Idee einer "einfache" Gestaltung mit einigen anschaulichen Repliken als durchgehende Fläche zwischen Römerstadtschule (Wendehammer) und dem Haus In der Römerstadt 152 fest. Zugangswege zu den Schutzgebäuden über Resten der provinzialrömischen Häuser bzw. Töpferöfen könnten dabei u. a. für Führungen Bestandteil der auch zur Naherholung dienlichen Anlage sein. Will der Magistrat davon absehen, wird er gebeten, seine Planungen auf der Grundlage des Bebauungsplanes dem Ortsbeirat zu erläutern, da auf der Fläche alternativ bis zu drei Wohnblocks mit vier bis sieben Geschossen sowie eine zusätzliche Tiefgarage entstehen könnten. Zudem ist der gegenwärtige Zustand der Fläche mit den hässlichen alten Baracken, von Gestrüpp umwildert, sehr unansehnlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 28. Mai 2015Sie sind hier
    OMOM 4220Ausstellung von archäologischen Funden
    Direktanregung
  2. 28. Mai 2015OFOF 608/8Ausstellung von archäologischen FundenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  3. 7. September 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1281Ausstellung von archäologischen FundenStellungnahme
  4. 17. Mai 2017OFOF 169/8Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte?Ortsbeiratsantrag · CDU, FDP
  5. 18. Mai 2017OAOA 156Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der USStreitkräfte?Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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