Ausstellung von archäologischen Funden
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2015, ST 1281
Betreff: Ausstellung von archäologischen Funden Zu 1: Im Rahmen der Neubebauung sollen einzelne Fundstücke eingebaut bzw. wiederverwendet werden. Allerdings ist in keinem Fall eine originale Erhaltung am Ort möglich. Ob weitere Fundstücke im Bereich der Feuerwache gezeigt werden können ist derzeit noch ungeprüft, da die Funde noch nicht gewaschen, gesichtet, bearbeitet und auch nicht im Archäologischen Museum inventarisiert wurden. Eine temporäre Präsentation, entweder im Archäologischen Museum oder in der Feuerwache kann aus diesen Gründen ebenfalls nicht geprüft werden. Grundsätzlich werden archäologische Funde im Archäologischen Museum inventarisiert, eine museale Präsentation ist daher zu gegebener Zeit mit dem Museum abzustimmen, dies gilt auch für die eventuelle Herstellung von Repliken. Das Archäologische Museum begrüßt den Vorschlag, Funde des römischen NIDA im Nordwestzentrum auszustellen, wenn dafür geeignete Räumlichkeiten vorgesehen sind und die Kosten vom Center-Management übernommen werden. Eine solche Präsentation könnte in naher Zukunft realisiert werden.
Zu 2: Der Magistrat ist weiterhin an einem Erwerb oder einer gemeinsamen Vermarktung des Grundstücks Gemarkung Heddernheim Flur 5 Flurstück 81/3 interessiert und steht im Kontakt mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Die Untersuchungen des Baugrunds sind jedoch noch fortzuführen und liegen noch nicht mit belastbaren Ergebnissen vor.
Zu 3: Bezüglich der Bebauung wird Geschosswohnungsbau, wie in dem seit 17.07.1965 rechtskräftigen Bebauungsplan NW 83 d NR.1 vorgesehen, bevorzugt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 28. Mai 2015OMOM 4220Ausstellung von archäologischen FundenDirektanregung
- 28. Mai 2015OFOF 608/8Ausstellung von archäologischen FundenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 7. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1281Ausstellung von archäologischen FundenStellungnahme
- 17. Mai 2017OFOF 169/8Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der US-Streitkräfte?Ortsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 18. Mai 2017OAOA 156Farbe bekennen beim „Römer-Park“ - was wird aus den früheren Baracken der USStreitkräfte?Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab