Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Eichendorffstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Eichendorffstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.09.2026.
- Kreisverkehr Eichendorffstraße/Fallerslebenstraße/Liliencronstraße – Planung wieder aufnehmen08.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/JeanPaulStraße/RicardaHuchStraße/WalterWeisbeckerWeg/ Marie-Bittdorf-Anlage16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fernwärme als Teil der Wärmeplanung für Bornheim18.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Eichendorffstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2009, OM 3811 entstanden aus Vorlage: OF 1085/9 vom 18.11.2009
Betreff: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Eichendorffstraße Vorgang: ST 1414/09; OM 3309/09 OBR 9; ST 1103/08; OM 2284/08 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, in dem Straßenabschnitt der Eichendorffstraße zwischen Liliencronstraße und Am Dornbusch das Radfahren gegen die Einbahnstraße auf der Fahrbahn zu untersagen und die dort angebrachten "Radfahrer frei"-Markierungen zu entfernen.
Begründung:
- Die derzeitige Situation ist eine besondere. Radfahrer, die vom Dornbusch kommen, werden in einem 90 Grad-Winkel (!) gegen die Einbahnstraße in die Eichendorffstraße gelotst. Parkende Fahrzeuge und schlechte Sichtverhältnisse, besonders aber die genannte 90-Grad-Kurve bewirken, dass Radfahrer, die der genannten Verkehrsführung folgen, in Lebensgefahr geraten können. Die Situation ist bei weitem gefährlicher als in anderen Straßen, in denen Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt ist. Zugleich existiert im genanten Abschnitt der Eichendorffstraße ein moderner und verkehrssicherer Radweg.
- Der Ortsbeirat weist die in der Stellungnahme ST 1414 vertretene These, "Nachdem sich die Eichendorffstraße in einer Tempo-30-Zone befindet, ist nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung die Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege aufzuheben" zurück: Nach § 45 (1c) STVO darf eine Straße nur Bestandteil einer Tempo-30-Zone werden, wenn sich kein benutzungspflichtiger Radweg in ihr befindet. Eine etwaige Pflicht zur Benutzung vorhandener Radwege muss also aufgehoben sein, ehe eine Straße Bestandteil einer Tempo-30-Zone wird.
- Aus diesen Beobachtungen ergibt sich, dass Radfahrer nicht der - wenigstens in der Eichendorffstraße gefährlichen - Erlaubnis bedürfen, die Straße gegen die Einbahnstraße zu befahren. Denn obwohl der Radweg nicht als benutzungspflichtig ausgewiesen wird, können Radfahrer ihn (legal) benutzen.
- Radfahrer haben die Möglichkeit, den Radweg zu benutzen, ohne dass er als benutzungspflichtig ausgewiesen wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juli 2008STST 1103Fahrradfahren entgegen der EinbahnstraßeStellungnahme
- 24. September 2009STST 1414Radfahren gegen die Einbahnstraße in der EichendorffstraßeStellungnahme
- 18. November 2009OFOF 1085/9Radfahren gegen die Einbahnstraße in der EichendorffstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2009Sie sind hierOMOM 3811Radfahren gegen die Einbahnstraße in der EichendorffstraßeDirektanregung
- 16. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 336Radfahren gegen die Einbahnstraße in der EichendorffstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats