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Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
98 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2008, ST 1103

Betreff:

Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraße

Die vom Ortsbeirat genannten Straßen sind hinsichtlich der Eignung zum Radfahren entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung nochmals einer Prüfung mit dem nachfolgend dargestellten Ergebnis unterzogen worden.

Raabestraße:

Die Raabestraße ist von der Wilhelm-Busch-Straße über die Klaus-Groth-Straße bis zur Ganghoferstraße als Einbahnstraße ausgewiesen.

Im ersten Streckenabschnitt weist die Raabestraße eine verbleibende Restfahrbahnbreite von 3,15m auf. Im weiteren Verlauf verbreitert sich der Straßenquerschnitt, so dass in der Klaus-Groth-Straße eine Restfahrbahnbreite von 4,10m verbleibt.

Um im Fall eines Begegnungsverkehrs zwischen Kraftfahrzeugen und entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung fahrenden Radfahrern im Bereich der rechtwinklingen Kurve in der Raabestraße einen problemlosen Ablauf sicherzustellen, wird in Höhe Raabestraße 15a Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote – im Außenradius markiert. Dadurch können Kraftfahrzeugführer die Linkskurve mit einem größeren Radius fahren, um Platz für entgegenkommende Radfahrer zu machen.

Zur Verdeutlichung des Haltverbots im Bereich von scharfen Kurven gemäß § 12 Absatz 1 StVO wird weiterhin ein Parkwinkel in der Raabestraße in Höhe Liegenschaft Haus-Nummer 4 markiert.

Ein zusätzliches Radfahrerpiktogramm mit Richtungspfeil soll im Kurvenbereich zusätzlich für Aufmerksamkeit sorgen.

Der rechtwinklige Kurvenbereich im Übergang von der Raabestraße zur Klaus-Groth-Straße wird ebenfalls durch die Markierung weiterer Radfahrerpiktogramme verdeutlicht.

An den Drei Brunnen:

Die Straße `An den Drei Brunnen. entspricht mit einer verbleibenden Restfahrbahnbreite von 3,00m bis 3,10m den gesetzlich normierten Kriterien in der StVO und den hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Darüber hinaus sind durch zahlreiche Grundstückzufahrten Ausweichmöglichkeiten und durch den geraden Straßenverlauf gute Sichtverhältnisse gegeben.

Im Falle eines Begegnungsverkehrs müssen die Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit anpassen, wenn nötig anhalten oder in eine Parklücke bzw. Einfahrt ausweichen.

Die Gestaltung der Einmündungsbereiche (zur Wilhelm-Epstein-Straße bzw. zur Straße `Am Eisernen Schlag.) sind großzügig und klar erkennbar,

Mahräckerstraße:

Für die Mahräckerstraße gelten die getroffenen Aussagen zur Straße `An den Drei Brunnen.. Die Mahräckerstraße weist eine ausreichende Breite sowie geringe Verkehrsbelastung auf. Darüber hinaus ist die Mahräckerstraße mit ihrer geringen Länge von ca. 100m und dem geradlinigen Streckenverlauf sehr gut einsehbar.

Eichendorffstraße:

Die Eichendorffstraße ist auf dem Streckenabschnitt zwischen Liliencronstraße und der Straße `Am Dornbusch. mit einer durchgängigen Fahrbahnbreite von 4,10m großzügig angelegt. Die Verkehrsführung im Streckenverlauf und an den Knotenpunkten ist übersichtlich und durch Markierungsarbeiten deutlich gestaltet.

Aufgrund des geraden Straßenverlaufs, den guten Sichtverhältnissen und der ausreichenden Breite ist eine Aufhebung der Regelung nicht vorgesehen.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass in Tempo 30–Zonen zur Stärkung des "Zonenbewusstseins" auf benutzungspflichtige Radwege verzichtet wird. Da die in der Eichendorffstraße ausgeschilderten Radwege in Fahrtrichtung Liliencronstraße und der Straße `Am Dornbusch. dem Charakter der Zone widersprochen haben, wurde im Zuge der Handlungskonzeption "Radfahren gegen die Einbahnstraße" deren Aufhebung veranlasst, was aber aufgrund der oben getroffenen Aussagen zu keinerlei Einschränkungen führt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2008OFOF 636/9Fahrrad fahren entgegen der Einbahnstraße in der RaabestraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. Mai 2008OMOM 2284Fahrradfahren entgegen der EinbahnstraßeDirektanregung
  3. 10. Juli 2008Sie sind hier
    STST 1103Fahrradfahren entgegen der Einbahnstraße
    Stellungnahme
  4. 24. September 2009STST 1414Radfahren gegen die Einbahnstraße in der EichendorffstraßeStellungnahme
  5. 18. November 2009OFOF 1085/9Radfahren gegen die Einbahnstraße in der EichendorffstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 3. Dezember 2009OMOM 3811Radfahren gegen die Einbahnstraße in der EichendorffstraßeDirektanregung
  7. 16. Februar 2010Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 336Radfahren gegen die Einbahnstraße in der EichendorffstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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