Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Eichendorffstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die „im Zuge der Handlungskonzeption Radfahren gegen die Einbahnstraße“ (ST 1103/08) veranlasste Aufhebung der Radwege erweist sich in der Praxis entgegen den Behauptungen in der Stellungnahme des Magistrats, ST 1103/08, als unnötige Gefährdung der Radfahrer, insbesondere der Kinder und Jugendlichen. Nach wie vor ist es ein extrem gefährlicher Zustand, dass Radfahrer vom Dornbusch in die Eichendorffstraße in einem 90 Grad-Winkel entgegen der Einbahnstraße gelotst werden. Es bietet sich an, wie gehabt, den Übergang der Radwege vom Dornbusch in die Eichendorffstraße zu nutzen. Aus Sicht der Bürger/Anwohner ist es außerdem eine inakzeptable Steuergeldverschwendung, wenn teure Radwege wenige Jahre nach ihrer Fertigstellung stillgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST 1414 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2009, OM 3811 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 01.10.2009, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2009, OM 3309
entstanden aus Vorlage: OF 935/9 vom 14.05.2009
Betreff:
Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Eichendorffstraße
Vorgang:
ST 1103/08
Der Magistrat wird aufgefordert, die Aufhebung der Radwegnutzung in der Eichendorffstraße zwischen Liliencronstraße und Am Dornbusch rückgängig zu machen. Die Markierung "Radfahren gegen die Einbahnstraße“ wird in diesem Straßenabschnitt entfernt.
Begründung:
Die "im Zuge der Handlungskonzeption Radfahren gegen die Einbahnstraße“ (ST 1103/08) veranlasste Aufhebung der Radwege erweist sich in der Praxis entgegen den Behauptungen in der Stellungnahme des Magistrats, ST 1103/08, als unnötige Gefährdung der Radfahrer, insbesondere der Kinder und Jugendlichen. Nach wie vor ist es ein extrem gefährlicher Zustand, dass Radfahrer vom Dornbusch in die Eichendorffstraße in einem 90 Grad-Winkel entgegen der Einbahnstraße gelotst werden. Es bietet sich an, wie gehabt, den Übergang der Radwege vom Dornbusch in die Eichendorffstraße zu nutzen. Aus Sicht der Bürger/Anwohner ist es außerdem eine inakzeptable Steuergeldverschwendung, wenn teure Radwege wenige Jahre nach ihrer Fertigstellung stillgelegt werden.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2009OFOF 935/9Radfahren gegen die Einbahnstraße in der EichendorffstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2009Sie sind hierOMOM 3309Radfahren gegen die Einbahnstraße in der EichendorffstraßeDirektanregung
- 24. September 2009Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1414Radfahren gegen die Einbahnstraße in der EichendorffstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.