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Radverkehr auf den Bürgersteigen der unteren Friedberger Landstraße

Vorlagentyp: OM
57 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
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Idee
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Begründung

Friedberger Landstraße Vorgang: OM 2930/14 OBR 3; V 1043/14 OBR 3; ST 784/14; ST 1396/14 Im Rahmen der Planungen zur Einrichtung der Haltestelle Glauburgstraße/Rohrbachstraße/ Friedberger Landstraße und des Neubaus des Gleisbettes für die Straßenbahnlinie 18 schlug der Ortsbeirat 3 vor, einen durchgehenden Radweg vom Alleenring zum Anlagenring sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts zulasten der Autospuren einzurichten. Diesem Vorschlag folgte der Magistrat bedauerlicherweise nicht. Der Radweg Richtung Innenstadt endet in Höhe Wielandstraße hinter dem Matthias-Beltz-Platz, während der Radweg Richtung Friedberger Warte erst in Höhe Egenolffstraße beginnt. So ist es nicht überraschend, dass viele Radfahrerinnen und Radfahrer, anstatt auf der Straße zu fahren, die Bürgersteige als Fahrweg benutzen, und zwar jeweils in beide Richtungen. Dies führt regelmäßig zu bedrohlichen Begegnungen zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern entlang beider Seiten der Friedberger Landstraße, besonders aber an den Haltestellen am Friedberger Platz, aber auch am Hessendenkmal. Die Fußwege entlang der Friedberger Landstraße sind hier viel zu schmal, um all diesen Nutzern Platz zu bieten.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 11.12.2014, OM 3741 entstanden aus Vorlage: OF 702/3 vom 28.10.2014

Betreff: Radverkehr auf den Bürgersteigen der unteren Friedberger Landstraße Vorgang: OM 2930/14 OBR 3; V 1043/14 OBR 3; ST 784/14; ST 1396/14 Im Rahmen der Planungen zur Einrichtung der Haltestelle Glauburgstraße/Rohrbachstraße/ Friedberger Landstraße und des Neubaus des Gleisbettes für die Straßenbahnlinie 18 schlug der Ortsbeirat 3 vor, einen durchgehenden Radweg vom Alleenring zum Anlagenring sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts zulasten der Autospuren einzurichten. Diesem Vorschlag folgte der Magistrat bedauerlicherweise nicht. Der Radweg Richtung Innenstadt endet in Höhe Wielandstraße hinter dem Matthias-Beltz-Platz, während der Radweg Richtung Friedberger Warte erst in Höhe Egenolffstraße beginnt. So ist es nicht überraschend, dass viele Radfahrerinnen und Radfahrer, anstatt auf der Straße zu fahren, die Bürgersteige als Fahrweg benutzen, und zwar jeweils in beide Richtungen. Dies führt regelmäßig zu bedrohlichen Begegnungen zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern entlang beider Seiten der Friedberger Landstraße, besonders aber an den Haltestellen am Friedberger Platz, aber auch am Hessendenkmal. Die Fußwege entlang der Friedberger Landstraße sind hier viel zu schmal, um all diesen Nutzern Platz zu bieten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die gefährliche Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Bürgersteigen, aber besonders auch für wartende Fahrgäste an den Straßenbahn- und Bushaltestellen durch Radfahrerinnen und Radfahrer zu entspannen, welche an ihnen oftmals ungebremst auf dem Gehweg vorbeifahren - und sich damit oft auch selbst gefährden. Eine Möglichkeit wäre z. B. die umgehende Einrichtung eines Radstreifens auf der Fahrbahn, möglicherweise im Rahmen der Realisierung des "Lückenschlussprogramms Radverkehr". Des Weiteren wird der Magistrat gebeten darzulegen, warum angesichts seiner Antwort in der Stellungnahme vom 27.10.2014, ST 1396, zur Vorlage V 1043 für die so dringliche Einrichtung einer Fahrradspur auf der unteren Friedberger Landstraße nicht Gelder aus der Stellplatzablöse bereitgestellt werden können.

Begründung: Wohl ist es sehr zu begrüßen, dass die schwarz-grüne Magistratskoalition seit Jahren das Radfahren in der Stadt durch Ausbau des Radwegenetzes fördert. Wenn aber laut Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 784, zur der Vorlage OM 2930 für die bedarfsgerechte Führung des Radverkehrs auf der Friedberger Landstraße eine "unter ganzheitlichen Gesichtspunkten konzipierte Umgestaltung" notwendig ist, für die "in den nächsten Jahren" keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, muss hier wegen ständiger Gefährdung gerade auch von Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen kurzfristig eine Lösung zur Verbesserung der Situation auf den Gehwegen gefunden werden. Ein Verweis auf parallel verlaufende Fahrradwege hilft hier auch nicht, weil diese von den Radfahrern nicht genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Februar 2014STST 268Fahrradspur verliert sich auf dem BürgersteigStellungnahme
  2. 23. April 2014OFOF 574/3Nachfrage: Fahrradspur verliert sich auf dem BürgersteigOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 5. Juni 2014VV 1043Nachfrage: Fahrradspur verliert sich auf dem BürgersteigAnfrage
  4. 6. Juni 2014STST 784Konzept Radspur Friedberger Landstraße zwischen Kreuzung Bleichstraße/Seilerstraße und Neuhofstraße/EgenolffstraßeStellungnahme
  5. 27. Oktober 2014STST 1396Nachfrage: Fahrradspur verliert sich auf dem BürgersteigStellungnahme
  6. 28. Oktober 2014OFOF 702/3Radverkehr auf den Bürgersteigen der unteren Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
  7. 11. Dezember 2014Sie sind hier
    OMOM 3741Radverkehr auf den Bürgersteigen der unteren Friedberger Landstraße
    Direktanregung
  8. 20. März 2015Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 492Radverkehr auf den Bürgersteigen der unteren Friedberger LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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