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Rasche Wiedereröffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen .Obere Burggasse. und .Alt-Erlenbach.

Vorlagentyp: OM
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 25.08.2009, OM 3462 entstanden aus Vorlage: OF 145/13 vom 10.08.2009

Betreff: Rasche Wiedereröffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen "Obere Burggasse" und "Alt-Erlenbach" Der Magistrat wird gebeten, eine Klärung der Sachlage zum innerörtlichen Verbindungsfußweg zwischen den Straßen "Obere Burggasse" und "Alt-Erlenbach" sowie dessen Wiedereröffnung rasch herbeizuführen.

Begründung: Ende 2008 ereignete sich in der Liegenschaft "Obere Burggasse 8-14 b" ein Großbrand, welchem ein Teil der Liegenschaft zum Opfer fiel. Der ausgebrannte Teil der Liegenschaft grenzt mit seiner Außenmauer an den im Betreff genannten öffentlichen Verbindungsfußweg. Dieser ist seit dem Brand, also seit acht Monaten, gesperrt. Da es sich nicht nur um einen "allgemeinen öffentlichen" und stark frequentierten innerörtlichen Verbindungsfußweg, sondern auch um einen "Schulweg" handelt, welcher nun bei Schulneubeginn nicht zur Verfügung steht, und die Sperrung auch zu großen innerörtlichen Umwegen führt, soll der Eigentümer des Weges, die Stadt Frankfurt am Main und hier das zuständige Amt, für eine rasche Klärung der Sachlage und die Wiedereröffnung des Fußweges sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. August 2009OFOF 145/13Rasche Wiederöffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen .Obere Burggasse. und .Alt-Erlenbach.Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. August 2009Sie sind hier
    OMOM 3462Rasche Wiedereröffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen .Obere Burggasse. und .Alt-Erlenbach.
    Direktanregung
  3. 9. November 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1591Rasche Wiedereröffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen "Obere Burggasse" und "Alt-Erlenbach"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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