Rasche Wiederöffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen .Obere Burggasse. und .Alt-Erlenbach.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Anfang 2009 ereignete sich in der Liegenschaft „Obere Burggasse 8-14 b“ ein Großbrand, welchem ein Teil der Liegenschaft zum Opfer fiel. Der ausgebrannte Teil der Liegenschaft grenzt mit seiner Außenmauer an den im Betreff genannten öffentlichen Verbindungsfuß- weg. Dieser ist seit dem Brand, also seit 6 Monaten, gesperrt. Da es sich nicht nur um einen „allgemeinen öffentlichen“ und stark frequentierten innerörtli- chen Verbindungsfußweg, sondern auch um einen „Schulweg“ handelt, welcher nun bei Schulneubeginn nicht zur Verfügung steht, und die Sperrung auch zu großen innerörtlichen Umwegen führt, soll der Eigentümer des Weges, die Stadt Frankfurt am Main und hier das zuständige Amt, für eine rasche Klärung der Sachlage und die Wiederöffnung des Fußweges sorgen.
Inhalt
Antrag vom 10.08.2009, OF 145/13
Betreff:
Rasche Wiederöffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen "Obere Burggasse" und "Alt-Erlenbach"
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zuständige Amt mit der raschen Klärung der Sachlage und Wiedereröffnung des im Betreff genannten Verbindungsfußweges zu beauftragen.
Begründung:
Anfang 2009 ereignete sich in der Liegenschaft "Obere Burggasse 8-14 b“ ein Großbrand, welchem ein Teil der Liegenschaft zum Opfer fiel. Der ausgebrannte Teil der Liegenschaft
grenzt mit seiner Außenmauer an den im Betreff genannten öffentlichen Verbindungsfuß-
weg. Dieser ist seit dem Brand, also seit 6 Monaten, gesperrt.
Da es sich nicht nur um einen "allgemeinen öffentlichen“ und stark frequentierten innerörtli-
chen Verbindungsfußweg, sondern auch um einen "Schulweg“ handelt, welcher nun bei Schulneubeginn nicht zur Verfügung steht, und die Sperrung auch zu großen innerörtlichen Umwegen führt, soll der Eigentümer des Weges, die Stadt Frankfurt am Main und hier das zuständige Amt, für eine rasche Klärung der Sachlage und die Wiederöffnung des Fußweges sorgen.
Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2009Sie sind hierOFOF 145/13Rasche Wiederöffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen .Obere Burggasse. und .Alt-Erlenbach.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. August 2009OMOM 3462Rasche Wiedereröffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen .Obere Burggasse. und .Alt-Erlenbach.Direktanregung
- 9. November 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1591Rasche Wiedereröffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen "Obere Burggasse" und "Alt-Erlenbach"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme