Rasche Wiedereröffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen "Obere Burggasse" und "Alt-Erlenbach"
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2009, ST 1591
Betreff:
Rasche Wiedereröffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen "Obere Burggasse" und "Alt-Erlenbach"
Die Sperrung des Fußweges diente zur Sicherung des Weges nach dem Großbrand der angrenzenden Liegenschaft Obere Burggasse 8-14 b. Die Sicherungsmaßnahmen sind nicht mehr erforderlich, der Magistrat veranlasst die Aufhebung der Sperrung des Fußweges.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2009OFOF 145/13Rasche Wiederöffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen .Obere Burggasse. und .Alt-Erlenbach.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. August 2009OMOM 3462Rasche Wiedereröffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen .Obere Burggasse. und .Alt-Erlenbach.Direktanregung
- 9. November 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1591Rasche Wiedereröffnung des innerörtlichen Verbindungsfußweges zwischen den Straßen "Obere Burggasse" und "Alt-Erlenbach"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab