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Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-Schulen

Vorlagentyp: OM
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 05.06.2014, OM 3189 entstanden aus Vorlage: OF 477/8 vom 04.06.2014

Betreff: Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-Schulen In der Sitzung des Ortsbeirats 8 vom 27. März 2014 war vom Referenten der Schuldezernentin und vom Vertreter des Stadtschulamtes zugesichert worden, dass die östlich von den bisherigen Turnhallen der Ernst-Reuter-Schulen gelegen Flächen auf der Trasse für den Bau der Sporthallen der Ernst-Reuter-Schulen zur Verfügung stehen würden. Inzwischen ist dem Ortsbeirat 8 bekannt geworden, dass diese Flächen als "Grünfläche" im Regionalen Flächennutzungsplan von 2010 - siehe angehängter Kartenausschnitt - ausgewiesen sind. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, umgehend die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf dem Gelände der Trasse östlich der Europäischen Schule die notwendigen Einrichtungen der Ernst-Reuter-Schulen gebaut werden können.

Begründung: Ausschnitt aus dem Regionalen Flächennutzungsplan 2010 Grünflächen Martin-Luther-King-Park und der unbebauten Trasse mit der "Hundewiese" (mit den Flurbezeichnungen 190 bis 195 im Bebauungsplan NW 83 b 1) bis einschließlich "Schwarzer Platz" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2014OFOF 452/8Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-SchulenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Juni 2014OFOF 477/8Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-SchulenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 5. Juni 2014Sie sind hier
    OMOM 3189Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-Schulen
    Direktanregung
  4. 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1043Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-SchulenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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