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Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-Schulen

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1043

Betreff: Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-Schulen Bislang liegt dem Magistrat noch kein Bauantrag bzw. Baukonzept für die Ergänzung der Ernst- Reuter- Schule vor. Der B-Plan NW 83bNr. 1 vom 13.03.1965 setzt das über 11000 qm große Grundstück (Fl.13/Flst.8/58) als öffentliche Straßenfläche "Rhein-Main-Schnellweg, Verkehrsfläche einschließlich der von der Bebauung frei zu haltenden Schutzflächen" fest. Die mögliche künftige Schulbaufläche wird im gültigen RegFNP dargestellt als Grünfläche mit den Trassen von Straße und Schienenverbindung, entsprechend dem Gesamtverkehrsplan Frankfurt 2005, (s. §10477 STVV vom 15.12.2005 Nr. 36). Von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurden bisher als zeitlich befristete oder bautechnisch angepasste Gebäude die Kindertagesstätte, die Turnhallen der Ernst- Reuter- Schule und später die Gebäude der Europäischen Schule befreit. Der Magistrat stellt eine entsprechende Befreiung vom geltenden Planungsrecht an dieser Stelle für die bauliche Ergänzung der Ernst- Reuter- Schule in Aussicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2014OFOF 452/8Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-SchulenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Juni 2014OFOF 477/8Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-SchulenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 5. Juni 2014OMOM 3189Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-SchulenDirektanregung
  4. 18. August 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1043Sicherung des Planungsrechts für die neue Erweiterungsfläche der Ernst-Reuter-Schulen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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