Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die ehrenamtliche Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteilen zu ermöglichen, da die aktuelle Regelung hohe Kosten verursacht und das ehrenamtliche Engagement einschränkt. Ziel ist es, die Weihnachtsbeleuchtung weiterhin durch Vereinsmitglieder anbringen zu lassen.
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Thema Kultur verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein- Main GmbH in Verbindung zu treten, um zu erreichen, dass die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteilen weiterhin ehrenamtlich erfolgen kann.
Begründung
Seit vielen Jahren erfolgt die Anbringung, Demontage, Wartung und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung in Seckbach und im Riederwald durch Vereinsmitglieder. In Fechenheim wird dies vom Gewerbeverein organisiert. Das Tochterunternehmen der Mainova hat den Vereinsring Riederwald angeschrieben und diese Möglichkeit für die Zukunft ausgeschlossen. Die Montage soll nur noch gegen Rechnungstellung durch die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH erfolgen. Diese Ankündigung schränkt ehrenamtliches Engagement ein und erzeugt hohe Kosten, für die in den Stadtteilen keinerlei Mittel vorhanden sind. Der Ortsbeirat hat aus seinen Mitteln die Finanzierung der Stromkosten übernommen. Durch die Steigerung der Energiepreise werden sich die Ausgaben enorm erhöhen. Unabhängig davon, ob wegen der Versorgungskrise in diesem Jahr Beleuchtungen angebracht werden, muss für die Zukunft sichergestellt werden, dass die Weihnachtsbeleuchtung weiterhin ehrenamtlich erfolgen kann. Alternativ müsste eine komplette Finanzierung durch Haushaltsmittel der Stadt Frankfurt erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2022OFOF 327/11Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, LINKE., FDP
- 10. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2877Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenDirektanregung
- 6. Februar 2023STST 407Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenStellungnahme
- 14. August 2023STST 1756Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenStellungnahme
- 25. September 2023OFOF 501/11Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
- 9. Oktober 2023OMOM 4540Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenDirektanregung
- 19. Februar 2024STST 382Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenStellungnahme
- 23. September 2024Antwort des Magistrats · nach 105 WochenSTST 1701Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats