Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass einer Weihnachtsbeleuchtung in Seckbach keine technischen Hindernisse entgegenstehen. Die Straßenbeleuchtungsmasten können nachgerüstet werden, und der zuständige Gewerbeverein kann die Finanzierung und Montage der Weihnachtsbeleuchtung mit der Stadtmarketing-Stabsstelle koordinieren.
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Thema Kultur verfolgenStellungnahme des Magistrats
Einer Weihnachtsbeleuchtung in Seckbach stehen keine technischen Belange entgegen. Es ist grundsätzlich möglich, die Straßenbeleuchtungsmasten mit Steckdosen nachzurüsten und mit Weihnachtssternen auszurüsten.
Um die Finanzierung (Anschaffung und Stromkosten) sowie die Unterhaltung der Weihnachtsbeleuchtung sicherzustellen, kann sich der zuständige Gewerbeverein als Antragsteller mit der Stabsstelle Stadtmarketing abstimmen. Diese ist für die Weihnachtsbeleuchtung zuständig.
Nach erfolgter Anmeldung seitens des Gewerbevereins bei der Stabsstelle, koordiniert diese die Montage der Weihnachtsbeleuchtung mit der SRM (Straßen-Beleuchtung Rhein-Main) sowie die Übernahme der Kosten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2022OMOM 2877Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenDirektanregung
- 14. August 2023STST 1756Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenStellungnahme
- 25. September 2023OFOF 501/11Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
- 9. Oktober 2023OMOM 4540Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenDirektanregung
- 19. Februar 2024STST 382Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenStellungnahme
- 23. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 102 WochenSTST 1701Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab