Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für die Montage und Demontage der Weihnachtsbeleuchtung zu übernehmen, da die ehrenamtlichen Vereine dies nicht mehr leisten können. Dies soll die finanzielle Belastung der Vereine reduzieren und die Tradition der Weihnachtsbeleuchtung aufrechterhalten.
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Der Magistrat wird gebeten, die Kosten der Montage und Demontage der Weihnachtsbeleuchtung durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH zu übernehmen.
Begründung
Die Vereine und Vereinsringe können keine weiteren und zudem unnötigen Kosten tragen. Seit Menschengedenken haben die ehrenamtlichen Initiativen die Weihnachtsbeleuchtung unentgeltlich und fachkundig selbst angebracht und wieder demontiert. Nie kam es zu Problemen. Der Magistrat schließt sich nun der Argumentation der Netzdienste Rhein-Main GmbH an, ehrenamtliches Engagement habe an dieser Stelle zu unterbleiben. Er möge die dadurch künstlich geschaffenen Kosten übernehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2022OFOF 327/11Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, LINKE., FDP
- 10. Oktober 2022OMOM 2877Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenDirektanregung
- 6. Februar 2023STST 407Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenStellungnahme
- 14. August 2023STST 1756Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenStellungnahme
- 25. September 2023OFOF 501/11Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP
- 9. Oktober 2023Sie sind hierOMOM 4540Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenDirektanregung
- 19. Februar 2024STST 382Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenStellungnahme
- 23. September 2024Antwort des Magistrats · nach 105 WochenSTST 1701Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0