Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße
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Rangenbergstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Aufstellung von Hundekottütenspendern und Abfallbehältern im Bereich Leuchte und JeanKempfWeg18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mangelhaftes Baustellenmanagement24.02.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Erneuerung des Fußgängerüberweges Rothschildallee/Höhe Günthersburgallee02.06.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rangenbergstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2860 entstanden aus Vorlage: OF 392/16 vom 06.01.2009
Betreff: Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße Der Magistrat wird gebeten, die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen in der Rangenbergstraße und im östlichen Bereich der Barbarossastraße so zu ändern, dass sie leicht einsehbar und erkennbar sind.
Begründung: In der Rangenbergstraße ist die Sicht auf das Zeichen 205 durch Pflanzenwuchs und Aufstellen eines Haltestellenzeichens eingeschränkt, in der östlichen Barbarossastraße verdeckt ein Fußgängerüberwegschild das dahinter stehende Schild "Vorfahrt gewähren". Dies ist eine vermeidbare Verkehrsgefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2009OFOF 392/16Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/BarbarossastraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2009Sie sind hierOMOM 2860Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/BarbarossastraßeDirektanregung
- 19. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 304Vorfahrtsregelende Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße / BarbarossastraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats