Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Rangenbergstraße/Barbarossastraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge veranlassen, die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen in der Rangebergstraße und im östlichen Bereich der Barbarossastraße so zu ändern, dass sie leicht einsehbar und erkennbar sind. Begründung: In der Rangebergstraße ist die Sicht auf das Zeichen 205 durch Pflanzenwuchs und Aufstellen eines Haltestellenzeichens eingeschränkt, in der östlichen Barbarossastraße verdeckt ein Fußgängerüberwegschild das dahinter stehende Schild „Vorfahrt gewähren“. Dies ist eine vermeidbare Verkehrsgefährsung.
Inhalt
Antrag vom 06.01.2009, OF 392/16
Betreff: Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/Barbarossastraße
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge veranlassen, die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen in der Rangebergstraße und im östlichen Bereich der Barbarossastraße so zu ändern, dass sie leicht einsehbar und erkennbar sind.
Begründung: In der Rangebergstraße ist die Sicht auf das Zeichen 205 durch Pflanzenwuchs und Aufstellen eines Haltestellenzeichens eingeschränkt, in der östlichen Barbarossastraße verdeckt ein Fußgängerüberwegschild das dahinter stehende Schild "Vorfahrt gewähren“. Dies ist eine vermeidbare Verkehrsgefährsung.Hauptvorlage: Antrag vom 17.12.2008, OF 388/16 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2009Sie sind hierOFOF 392/16Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/BarbarossastraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Januar 2009OMOM 2860Vorfahrtsregelnde Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße/BarbarossastraßeDirektanregung
- 19. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 304Vorfahrtsregelende Schilder an der Kreuzung Rangenbergstraße / BarbarossastraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung WBE zu 3. Einstimmige Annahme