Vorfahrt in der Rangenbergstraße
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erfolgt mündlich
Inhalt
Antrag vom 17.12.2008, OF 388/16
Betreff:
Vorfahrt in der Rangenbergstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrats wird aufgefordert, das Vorschriftenzeichen 205 "Vorfahrt gewähren“ (nach STVO § 41) Kreuzung Barbarossastraße/Rangenbergstraße auf der Rangenbergstraße in nördlicher Richtung anzubringen.
Begründung:
erfolgt mündlich
Nebenvorlage: Antrag vom 15.12.2008, OF 391/16 Antrag vom 06.01.2009, OF 392/16 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Dezember 2008OFOF 391/16Vorfahrt in der RangenbergstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Dezember 2008Sie sind hierOFOF 388/16Vorfahrt in der RangenbergstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Januar 2009OMOM 2859Vorfahrt in der RangenbergstraßeDirektanregung
- 19. Februar 2009Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 303Vorfahrt in der RangenbergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung WBE zu 3. Einstimmige Annahme