Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen
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Paradiesgasse — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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Neues zu Paradiesgasse per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739 entstanden aus Vorlage: OF 760/5 vom 30.01.2018
Betreff: Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das im Hinterhof der Liegenschaft Paradiesgasse 38 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 27/2 zur Bebauung der Wallstraße befindliche Mau erwerk Teil der im 14. und 15. Jahrhundert errichteten Stadtbefestigung ist und die Anforderungen an ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt. Gegebenenfalls wird der Magistrat gebeten, eine Eintragung in das Denkmalverzeichnis anzuregen.
Begründung: Das Mauerwerk ist dem Augenschein nach älter als die umgebende gründerzeitliche Bebauung und liegt genau auf der Linie der ehemaligen Stadtbefestigung der zweiten Stadterweiterung. Derzeit befindet sich im Denkmalverzeichnis keine diesbezügliche Eintragung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2018OFOF 760/5Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Februar 2018Sie sind hierOMOM 2739Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellenDirektanregung
- 27. Februar 2018OFOF 791/5Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. März 2018OMOM 2930Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördernDirektanregung
- 4. Mai 2018STST 861Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellenStellungnahme
- 9. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1205Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats