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Alte Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen

Vorlagentyp: NRFDP
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
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Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, - welche Maßnahmen notwendig sind und welche er ergreift, um die Reste der alten Stadtmauer in Alt-Sachenhausen zu erhalten, zu schützen und in der Öffentlichkeit besser zur Geltung zu bringen. - ob die Stadtmauerreste mittlerweile vom Landesamt für Denkmalpflege unter Denkmalschutz gestellt wurden. Begründung: In einzelnen Hinterhöfen der sogenannten "Dönerkurve" sowie der Liegenschaft Paradiesgasse 38 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 27/2 zur Bebauung der Wallstraße in Alt-Sachsenhausen existieren noch Reste der mittelalterlichen Stadtmauer. Die Stadtmauerreste sind entweder in neuere Bausubstanz integriert und/ oder von Mülltonnen und Verschlägen verstellt. Dadurch sind sie schlecht einsehbar und finden auch relativ wenig Beachtung. In der Anregung OM 2739 vom 16. 02. 2018 des Ortsbeirats 5, die auf Initiative der FDP-Fraktion im Ortsbeirat erfolgte, wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob diese Mauerreste die Anforderungen an ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfüllen. Ferner wurde er gebeten, ggf. eine Eintragung in das Denkmalverzeichnis anzuregen. In der Vorlage St 861 vom 4. Mai 2018 berichtete der Magistrat, das Denkmalamt habe die Mauerreste fotografisch erfasst und an das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden zur Prüfung weitergeleitet. Seitdem gab es keinerlei Informationen von Seiten des Magistrats. In der Online-Anwendung DenkXweb des Landesamtes für Denkmalpflege sind die Mauerreste noch nicht aufgeführt. Es wäre schade, wenn dieser authentische Rest unserer Stadtgeschichte in Hinterhöfen hinter Verschlägen und Mülltonnen verschwindet und verfällt oder so in die Bebauung integriert wird, dass er unkenntlich ist.

Inhalt

Antrag vom 01.10.2019, NR 987

Betreff: Alte Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, - welche Maßnahmen notwendig sind und welche er ergreift, um die Reste der alten Stadtmauer in Alt-Sachenhausen zu erhalten, zu schützen und in der Öffentlichkeit besser zur Geltung zu bringen. - ob die Stadtmauerreste mittlerweile vom Landesamt für Denkmalpflege unter Denkmalschutz gestellt wurden.

Begründung: In einzelnen Hinterhöfen der sogenannten "Dönerkurve" sowie der Liegenschaft Paradiesgasse 38 auf der südlichen Grenze des Flurstücks 27/2 zur Bebauung der Wallstraße in Alt-Sachsenhausen existieren noch Reste der mittelalterlichen Stadtmauer. Die Stadtmauerreste sind entweder in neuere Bausubstanz integriert und/ oder von Mülltonnen und Verschlägen verstellt. Dadurch sind sie schlecht einsehbar und finden auch relativ wenig Beachtung. In der Anregung OM 2739 vom 16. 02. 2018 des Ortsbeirats 5, die auf Initiative der FDP-Fraktion im Ortsbeirat erfolgte, wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob diese Mauerreste die Anforderungen an ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfüllen. Ferner wurde er gebeten, ggf. eine Eintragung in das Denkmalverzeichnis anzuregen. In der Vorlage St 861 vom 4. Mai 2018 berichtete der Magistrat, das Denkmalamt habe die Mauerreste fotografisch erfasst und an das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden zur Prüfung weitergeleitet. Seitdem gab es keinerlei Informationen von Seiten des Magistrats. In der Online-Anwendung DenkXweb des Landesamtes für Denkmalpflege sind die Mauerreste noch nicht aufgeführt. Es wäre schade, wenn dieser authentische Rest unserer Stadtgeschichte in Hinterhöfen hinter Verschlägen und Mülltonnen verschwindet und verfällt oder so in die Bebauung integriert wird, dass er unkenntlich ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2019Sie sind hier
    NRNR 987Alte Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen
    STVV-Antrag · FDP
  2. 7. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 55Alte Stadtmauer in Alt-SachsenhausenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 34 · 28.10.2019
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 987 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

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