Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 861
Betreff: Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen Nach § 5 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes liegt die Zuständigkeit zur Inventarisation von Kulturdenkmalen und somit auch der Denkmalwertprüfung eines Objekts bei der Denkmalfachbehörde. Daher hat der Magistrat -das Denkmalamt Frankfurt- die Ortsbeiratsanregung, nach erfolgter fotografischer Erfassung der fraglichen Mauerabschnitte vor Ort, an das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden zur Prüfung weitergeleitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2018OFOF 760/5Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Februar 2018OMOM 2739Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellenDirektanregung
- 27. Februar 2018OFOF 791/5Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. März 2018OMOM 2930Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördernDirektanregung
- 4. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 861Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab