Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen
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Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die im Hinterhof der Liegenschaft Paradiesgässchen 38, auf der südlichen Grenze des Flurstücks 27/2 zur Bebauung der Wallstraße befindliche Mauerwerk Teil der im 14. und 15. Jahrhundert errichteten Stadtbefestigung sind und diese die Anforderungen an ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt. Gegebenenfalls wird der Magistrat gebeten eine Eintragung in das Denkmalverzeichnis anzuregen. Begründung: Das Mauerwerk ist dem Augenschein nach älter als die umgebende gründerzeitliche Bebauung und liegt genau auf der Linie ehemaligen Stadtbefestigung der zweiten Stadterweiterung. Derzeit befindet sich im Denkmalverzeichnis keine diesbezügliche Eintragung.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2018, OF 760/5
Betreff: Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die im Hinterhof der Liegenschaft Paradiesgässchen 38, auf der südlichen Grenze des Flurstücks 27/2 zur Bebauung der Wallstraße befindliche Mauerwerk Teil der im 14. und 15. Jahrhundert errichteten Stadtbefestigung sind und diese die Anforderungen an ein Kulturdenkmal im Sinne von § 2 Abs. 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes erfüllt. Gegebenenfalls wird der Magistrat gebeten eine Eintragung in das Denkmalverzeichnis anzuregen.
Begründung: Das Mauerwerk ist dem Augenschein nach älter als die umgebende gründerzeitliche Bebauung und liegt genau auf der Linie ehemaligen Stadtbefestigung der zweiten Stadterweiterung. Derzeit befindet sich im Denkmalverzeichnis keine diesbezügliche Eintragung.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2018Sie sind hierOFOF 760/5Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. Februar 2018OMOM 2739Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellenDirektanregung
- 27. Februar 2018OFOF 791/5Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördernOrtsbeiratsantrag · FDP
- 16. März 2018OMOM 2930Kreativität und Historizität in Alt-Sachsenhausen fördernDirektanregung
- 4. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 861Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme