Halteverbot in der Hennegasse
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Alt-Niederursel — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.09.2026.
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Neues zu Alt-Niederursel per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2013, OM 2634 entstanden aus Vorlage: OF 381/8 vom 15.10.2013
Betreff: Halteverbot in der Hennegasse Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Niederursel wurde der Ortsbeirat darauf hingewiesen, dass in der Hennegasse zwischen Erbsengasse und der Straße Alt-Niederursel ein absolutes Halteverbot eingerichtet werden sollte. Bei den derzeit parkenden Fahrzeugen - siehe Fotos - könnte die Feuerwehr diesen Teil der Straße nicht befahren. Ebenso haben sich Anwohner der Hennegasse wegen der parkenden Fahrzeuge beschwert. Dieses vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu veranlassen, dass in der Hennegasse zwischen Erbsengasse und der Straße Alt-Niederursel dort, wo es noch nicht bereits eingerichtet ist, ein absolutes Halteverbot festgelegt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2013OFOF 381/8Halteverbot in der HennegasseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Oktober 2013Sie sind hierOMOM 2634Halteverbot in der HennegasseDirektanregung
- 20. Dezember 2013STST 1782Halteverbot in der HennegasseStellungnahme
- 23. April 2015OFOF 594/8Präzisierung des Halteverbots in der HennegasseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. April 2015OMOM 4098Präzisierung des Halteverbots in der HennegasseDirektanregung
- 29. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 950Präzisierung des Halteverbots in der HennegasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats