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Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse

Vorlagentyp: OM
89 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4098 entstanden aus Vorlage: OF 594/8 vom 23.04.2015

Betreff: Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse Vorgang: OM 2634/13 OBR 8; ST 1782/13 Der Magistrat wird gebeten, in Abänderung der entsprochenen Anregung des Ortsbeirates vom 31.10.2013, OM 2634 (Stellungnahme vom 20.12.2013, ST 1782), das absolute Halteverbot zwischen Hausnummer 2 und 2 a nicht einzurichten und stattdessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen Parkplätze abzumarkieren, wie bei dem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern am 02.07.2014 vereinbart.

Begründung: Bei dem seinerzeitigen Beschluss des Ortsbeirates war nicht absehbar, dass in der Hennegasse ein Neubau entsteht. Bei einem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern wurde die Problematik des wilden und verkehrsbehindernden Parkens thematisiert und als Lösung eine genaue Markierung des tatsächlich nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehenden Parkraums vorgeschlagen. Die neuen Familien ziehen im Mai ein (Hennegasse 2 a) und sind auf eine ungehinderte Zufahrt auf die Parkplätze des Grundstücks am Haus angewiesen. Da eine Überwachung des ruhenden Verkehrs nur sehr sporadisch erfolgt, stehen die Chancen einer Beordnung des ruhenden Verkehrs besser, wenn die zwischen Blumengeschäft und Hausnummer 2 a zur Verfügung stehende Fläche mit ca. drei ordentlichen Parkplätzen gekennzeichnet wird. Von dieser Lösung haben alle Beteiligten etwas: Die Besucher der Anwohner und der Einrichtungen des Hofs ebenso wie die Kunden des Blumengeschäfts und die Bewohner des neuen Wohnhauses. Für die restlichen Flächen der Hennegasse, die in der Vorlage OM 2634 angesprochen sind, soll ein absolutes Halteverbot umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Oktober 2013OFOF 381/8Halteverbot in der HennegasseOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 31. Oktober 2013OMOM 2634Halteverbot in der HennegasseDirektanregung
  3. 20. Dezember 2013STST 1782Halteverbot in der HennegasseStellungnahme
  4. 23. April 2015Sie sind hier
    OMOM 4098Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse
    Direktanregung
  5. 23. April 2015OFOF 594/8Präzisierung des Halteverbots in der HennegasseOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 29. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 89 WochenSTST 950Präzisierung des Halteverbots in der HennegasseStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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