Halteverbot in der Hennegasse
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Niederursel wurden wir darauf hingewiesen, dass in der Hennegasse zwischen Erbsengasse und der Straße Alt Niederursel ein absolutes Halteverbot eingerichtet wird. Bei den derzeit parkenden Fahrzeugen - siehe Fotos - könnte die Feuerwehr diesen Teil der Straße nicht befahren. Ebenso haben sich Anwohner der Hennegasse wegen der parkenden Fahrzeuge beschwert. Dieses vorausgesetzt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zu veranlassen, dass in der Hennegasse zwischen Erbsengasse und der Straße "Alt Niederursel" ein absolutes Halteverbot festgelegt wird.
Inhalt
Antrag vom 15.10.2013, OF 381/8
Betreff: Halteverbot in der Hennegasse Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Seitens der Freiwilligen Feuerwehr Niederursel wurden wir darauf hingewiesen, dass in der Hennegasse zwischen Erbsengasse und der Straße Alt Niederursel ein absolutes Halteverbot eingerichtet wird. Bei den derzeit parkenden Fahrzeugen - siehe Fotos - könnte die Feuerwehr diesen Teil der Straße nicht befahren. Ebenso haben sich Anwohner der Hennegasse wegen der parkenden Fahrzeuge beschwert. Dieses vorausgesetzt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zu veranlassen, dass in der Hennegasse zwischen Erbsengasse und der Straße "Alt Niederursel" ein absolutes Halteverbot festgelegt wird.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. Oktober 2013Sie sind hierOFOF 381/8Halteverbot in der HennegasseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Oktober 2013OMOM 2634Halteverbot in der HennegasseDirektanregung
- 20. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1782Halteverbot in der HennegasseStellungnahme
- 23. April 2015OFOF 594/8Präzisierung des Halteverbots in der HennegasseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. April 2015OMOM 4098Präzisierung des Halteverbots in der HennegasseDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung)