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Gundelandstraße

Vorlagentyp: OM
40 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 12.08.2008, OM 2467 entstanden aus Vorlage: OF 614/10 vom 10.08.2008

Betreff: Gundelandstraße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. in der Gundelandstraße je einen Zebrastreifen a) in Höhe des neuangelegten Grünzuges und des künftigen Marktplatzes und b) an der Kreuzung zu der Straße An den drei Hohen (zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Zebrastreifen) einzurichten, 2. regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen in der Gundelandstraße durchführen zu lassen und 3. in der Goldpeppingstraße auf Höhe der Kindertagesstätte an einer geeigneten Stelle einen Zebrastreifen einzurichten.

Begründung: Die Gundelandstraße ist eine Grundnetzstraße, durch die sowohl der Linienbus als auch neuerdings der Hauptverkehr durch das Neubaugebiet fließt. Zudem ist die Gundelandstraße leicht abschüssig, sodass der Autofahrer zu überhöhter Geschwindigkeit neigt, obwohl Tempo 30 vorgesehen ist. Die Gundelandstraße wird aus den benachbarten Einrichtungen stark von Schul- und Kindergartenkindern, von Senioren, insbesondere aber auch von Rollstuhlfahrern und vermehrt auch von Personen mit Rollatoren überquert. Aus diesen Gründen sind hier entsprechende Gegenmaßnahmen erforderlich und auch vertretbar, obwohl bekanntlich in Tempo-30-Zonen in der Regel keine zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. August 2008OFOF 614/10GundelandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. August 2008Sie sind hier
    OMOM 2467Gundelandstraße
    Direktanregung
  3. 8. Dezember 2008STST 1722GundelandstraßeStellungnahme
  4. 14. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 709GundelandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 29 · 20.01.2009
TO I, TOP 6
Beraten
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1722/08) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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