Gundelandstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 709
Betreff:
Gundelandstraße
Im Rahmen der Schulwegsicherung wurden mit allen Beteiligten verschiedene Ortsbegehungen im Neubaugebiet Frankfurter Bogen durchgeführt und die angesprochenen Verkehrsprobleme eingehend erörtert.
Zu den in der Anregung vorgeschlagenen Maßnahmen wird im Einzelnen wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.a)
Der Anregung wird entsprochen.
Zu 1.b)
Die Anlage eines weiteren Fußgängerüberweges in der Gundelandstraße im Einmündungsbereich "An den Drei Hohen" ist nicht erforderlich. Der vorhandene Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich bietet eine ausreichend gesicherte Querungsmöglichkeit.
Zu 2.)
Der Anregung wird entsprochen.
Zu 3.)
In der Goldpeppingstraße in Höhe der Einmündung Alkmenestraße wurde im Rahmen der Schulwegsicherung nach eingehender Erörterung und Absprache mit allen Beteiligten ein Fußgängerüberweg eingerichtet. Dafür musste der Gehweg befestigt und der Überweg mit Natrium-Dampf-Beleuchtung versehen werden.
Die Verlegung bzw. Neuanlage eines Fußgängerüberweges in 50 m Entfernung ist nicht erforderlich und wird auch aus Sicherheitsgründen (nicht beleuchteter Weg zwischen Jaspertstraße und Goldpeppingstraße) abgelehnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2008OFOF 614/10GundelandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. August 2008OMOM 2467GundelandstraßeDirektanregung
- 8. Dezember 2008STST 1722GundelandstraßeStellungnahme
- 14. Mai 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 709GundelandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab