Gundelandstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Gundelandstraße ist eine Grundnetzstraße durch die sowohl der Linienbus als auch neuerdings der Hauptverkehr durch das Neubaugebiet fließt. Zudem ist die Gundelandstraße leicht abschüssig, so dass der Autofahrer zu überhöhter Geschwindigkeit neigt, obwohl hier Tempo 30 vorgesehen ist. Die Gundelandstraße wird aus den benachbarten Einrichtungen stark von Schul- und Kindergartenkindern, von Senioren, insbesondere aber auch von Rollstuhlfahrern und vermehrt auch von Personen mit Rollatoren, überquert. Aus diesen Gründen sind hier besondere Vorsicht nebst entsprechender Gegenmaßnahmen erforderlich und auch vertretbar, obwohl bekanntlich in Tempo-30-Zonen in der Regel keine zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen sind.
Inhalt
Antrag vom 10.08.2008, OF 614/10
Betreff:
Gundelandstraße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten,
- in der Gundelandstraße je einen Zebrastreifen
a) in Höhe des neuangelegten Grünzuges sowie des künftigen Marktplatzes
b) an der Kreuzung zu der Straße "An den drei Hohen" (zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Zebrastreifen) einzurichten und
- regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen in der Gundelandstraße durchführen zu lassen.
Begründung:
Die Gundelandstraße ist eine Grundnetzstraße durch die sowohl der Linienbus als auch neuerdings der Hauptverkehr durch das Neubaugebiet fließt.
Zudem ist die Gundelandstraße leicht abschüssig, so dass der Autofahrer zu überhöhter Geschwindigkeit neigt, obwohl hier Tempo 30 vorgesehen ist.
Die Gundelandstraße wird aus den benachbarten Einrichtungen stark von Schul- und Kindergartenkindern, von Senioren, insbesondere aber auch von Rollstuhlfahrern und vermehrt auch von Personen mit Rollatoren, überquert.
Aus diesen Gründen sind hier besondere Vorsicht nebst entsprechender Gegenmaßnahmen erforderlich und auch vertretbar, obwohl bekanntlich in Tempo-30-Zonen in der Regel keine zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen sind.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2008Sie sind hierOFOF 614/10GundelandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. August 2008OMOM 2467GundelandstraßeDirektanregung
- 8. Dezember 2008STST 1722GundelandstraßeStellungnahme
- 14. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 709GundelandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme