Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz -
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Leunastraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Der Raserei im Höchster Westend ein Ende setzen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schwanheim: Leunastraße zwischen B40 und Leunabrücke15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Leunastraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2007, OM 1484 entstanden aus Vorlage: OF 535/6 vom 07.07.2007
Betreff: Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz -
- Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auf der B 40a von der Schwanheimer Brücke bis zum Kelsterbacher Knoten und ebenfalls vom Kelsterbacher Knoten bis zur Schwanheimer Brücke die Geschwindigkeit von derzeit 120 km/h wieder auf 100 km/h herabgesetzt wird.
- Weiterhin sollte in den Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h eingerichtet werden. Begründung: Die Anwohner der B 40a können sich nur wundern, warum vor ca. drei Jahren die Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf 120 km/h heraufgesetzt wurde. Durch diese Maßnahme wurde die Straße zur Rennstrecke und der Lärm unnötigerweise vervielfacht. Mit der Anbindung der Leunastraße ist noch einmal mit erheblicher Lärmsteigerung zu rechnen. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass sich hiermit auch der Runde Tisch "Lärmminderungsplanung Schwanheim/Goldstein" befasst hat. Entsprechende Lärmmessungen, bereits vor mehreren Jahren durchgeführt, belegen die außerordentlichen Lärmbelastungen der Anwohner im westlichen Schwanheim. Es ist also einschlägig bekannt, dass es sich um eine erhebliche Lärmquelle im Stadtteil Schwanheim handelt. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit, insbesondere in den Nachtstunden, könnte die Lärmbelästigung mildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juli 2007OFOF 535/6Geschwindigkeit auf der B 40a -Lärmschutz-Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2007Sie sind hierOMOM 1484Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz -Direktanregung
- 21. November 2007STST 1800Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -Stellungnahme
- 8. Mai 2008STST 711Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -Stellungnahme
- 7. November 2008STST 1577Geschwindigkeit auf der B 40a - LärmschutzStellungnahme
- 9. November 2009Antwort des Magistrats · nach 122 WochenSTST 1543Geschwindigkeit auf der B 40a - LärmschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats