Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1577
Betreff:
Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz
Nach den Berechnungen ergibt sich durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 100km/h am Tag und 80 km/h in der Nacht eine eindeutige Lärmreduzierung.
Die Berechnungen erfolgten für eine Höhe von 6m. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich im betroffenen Bereich erheblich höhere Wohngebäude befinden.
Aufgrund der Höhe der Gebäude, des Geländes und der Höhe der Lärmschutzwand ist davon auszugehen, dass die Pegeldifferenzen in den über 6m Höhe gelegenen Geschossen weitaus größer sind.
Der Magistrat beabsichtigt, der Anregung zu entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juli 2007OFOF 535/6Geschwindigkeit auf der B 40a -Lärmschutz-Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2007OMOM 1484Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz -Direktanregung
- 21. November 2007STST 1800Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -Stellungnahme
- 8. Mai 2008STST 711Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -Stellungnahme
- 7. November 2008Sie sind hierSTST 1577Geschwindigkeit auf der B 40a - LärmschutzStellungnahme
- 9. November 2009Antwort des Magistrats · nach 122 WochenSTST 1543Geschwindigkeit auf der B 40a - LärmschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab