Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2007, ST 1800
Betreff:
Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -
Die bisherigen Vorstöße bei dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, welche eine weitergehende Geschwindigkeitsbegrenzung zum Ziel hatten, waren erfolglos. Gegenwärtig werden im Rahmen der Lärmminderungsplanung und -berechnung unter Berücksichtigung der Situation vor Ort Lärmberechnungen für die unterschiedlichen Szenarien( 120km/h und 100 km/h bzw. 80 km/h in der Nacht) durchgeführt.
Sollten die Ergebnisse es wie erwartet rechtfertigen, wird der Magistrat erneut an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung im Sinne der Anregung herantreten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juli 2007OFOF 535/6Geschwindigkeit auf der B 40a -Lärmschutz-Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2007OMOM 1484Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz -Direktanregung
- 21. November 2007Sie sind hierSTST 1800Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -Stellungnahme
- 8. Mai 2008STST 711Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -Stellungnahme
- 7. November 2008STST 1577Geschwindigkeit auf der B 40a - LärmschutzStellungnahme
- 9. November 2009Antwort des Magistrats · nach 122 WochenSTST 1543Geschwindigkeit auf der B 40a - LärmschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab