Geschwindigkeit auf der B 40a -Lärmschutz-
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Anwohner der B 40a können sich nur wundern warum vor ca. drei Jahren die Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf 120 km/h heraufgesetzt wurde. Durch diese Maßnahme wurde die Straße zur Rennstrecke und der Lärm unnötigerweise vervielfacht. Mit der Anbindung der Leunastraße ist noch einmal mit erheblicher Lärmsteigerung zu rechnen. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass sich hiermit auch der Runde Tisch „Lärmminderungsplanung Schwanheim/Goldstein“ befasst hat. Entsprechende Lärmmessungen, bereits vor mehreren Jahren, belegen die außerordentlichen Lärmbelastungen der Anwohner im westlichen Schwanheim. Es ist also einschlägig bekannt, dass es sich um eine erhebliche Lärmquelle im Stadtteil Schwanheim handelt. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit, insbesondere in den Nachtstunden, könnte die Lärmbelästigung mildern.
Inhalt
Antrag vom 07.07.2007, OF 535/6
Betreff:
Geschwindigkeit auf der B 40a -Lärmschutz-
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass auf der B40a von der Schwanheimer Brücke bis zum Kelsterbacher Knoten und ebenfalls vom Kelsterbacher Knoten bis zur Schwanheimer Brücke, die Geschwindigkeit von derzeit 120 km/h auf 100 km/h wieder herabgesetzt wird.
- Weiterhin sollte in den Nachtstunden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h eingerichtet werden.
Begründung:
Die Anwohner der B 40a können sich nur wundern warum vor ca. drei Jahren die Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf 120 km/h heraufgesetzt wurde. Durch diese Maßnahme wurde die Straße zur Rennstrecke und der Lärm unnötigerweise vervielfacht. Mit der Anbindung der Leunastraße ist noch einmal mit erheblicher Lärmsteigerung zu rechnen.
Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass sich hiermit auch der Runde Tisch "Lärmminderungsplanung Schwanheim/Goldstein“ befasst hat. Entsprechende Lärmmessungen, bereits vor mehreren Jahren, belegen die außerordentlichen Lärmbelastungen der Anwohner im westlichen Schwanheim. Es ist also einschlägig bekannt, dass es sich um eine erhebliche Lärmquelle im Stadtteil Schwanheim handelt.
Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit, insbesondere in den Nachtstunden, könnte die Lärmbelästigung mildern.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juli 2007Sie sind hierOFOF 535/6Geschwindigkeit auf der B 40a -Lärmschutz-Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2007OMOM 1484Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz -Direktanregung
- 21. November 2007STST 1800Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -Stellungnahme
- 8. Mai 2008STST 711Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -Stellungnahme
- 7. November 2008STST 1577Geschwindigkeit auf der B 40a - LärmschutzStellungnahme
- 9. November 2009Antwort des Magistrats · nach 122 WochenSTST 1543Geschwindigkeit auf der B 40a - LärmschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme