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Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz

Vorlagentyp: STMagistrat
122 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2009, ST 1543

Betreff:

Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz

Der Anregung wurde dahingehend entsprochen, dass die zulässige Geschwindigkeit zwischen der Schwanheimer Brücke und der Anbindung der Leunastraße auf 100 km/h begrenzt worden ist.

Die Beschilderung ist mit dem Zusatz "Lärmschutz“ versehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Juli 2007OFOF 535/6Geschwindigkeit auf der B 40a -Lärmschutz-Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. August 2007OMOM 1484Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz -Direktanregung
  3. 21. November 2007STST 1800Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -Stellungnahme
  4. 8. Mai 2008STST 711Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -Stellungnahme
  5. 7. November 2008STST 1577Geschwindigkeit auf der B 40a - LärmschutzStellungnahme
  6. 9. November 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 122 Wochen
    STST 1543Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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