Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2009, ST 1543
Betreff:
Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz
Der Anregung wurde dahingehend entsprochen, dass die zulässige Geschwindigkeit zwischen der Schwanheimer Brücke und der Anbindung der Leunastraße auf 100 km/h begrenzt worden ist.
Die Beschilderung ist mit dem Zusatz "Lärmschutz“ versehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juli 2007OFOF 535/6Geschwindigkeit auf der B 40a -Lärmschutz-Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. August 2007OMOM 1484Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz -Direktanregung
- 21. November 2007STST 1800Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -Stellungnahme
- 8. Mai 2008STST 711Geschwindigkeit auf der B 40 a - Lärmschutz -Stellungnahme
- 7. November 2008STST 1577Geschwindigkeit auf der B 40a - LärmschutzStellungnahme
- 9. November 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 122 WochenSTST 1543Geschwindigkeit auf der B 40a - LärmschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab