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Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27

Vorlagentyp: OM
64 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1301 entstanden aus Vorlage: OF 235/1 vom 28.01.2017

Betreff: Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27 Der Magistrat wird aufgefordert, Fehlnutzungen im Platzbereich der Braubachstraße 1/ Fahrgasse 27 (Löwenbrunnen) wirkungsvoll zu unterbinden. Hierzu ist/sind 1. das Gehwegparken im Rahmen regelmäßiger Kontrollen zu überwachen; 2. Sondernutzungen (tagelanges Abstellen von Mülltonnen, Ablegen von Zeitungsstapeln) - sofern nicht genehmigt - zu unterbinden; 3. zu prüfen, sofern Sondernutzungsgenehmigungen für diesen Bereich vorhanden sind (hiermit ist nicht die gastronomische Nutzung gemeint), ob diese mit der regen Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der besonderen Bedeutung des Platzes als historischer Ort und dem 1781 geschaffenen, renovierten Brunnen noch im Einklang stehen und diese ggf. zu widerrufen; 4. der hässliche Strom- oder Verteilerkasten in den Boden zu versenken.

Begründung: Zu jeder Tageszeit ist der Durchgang in diesem Bereich versperrt. Alle Fotos sind im Januar entstanden. Teilweise konnte der Platz nur durch ein Ausweichen auf die Fahrbahn passiert werden. Fahrzeuge werden vollkommen rücksichtslos abgestellt. Gewerblich genutzte Tonnen stehen nicht nur bis zur Leerung bereit, sondern stehen dort auch am Tag zuvor und danach. Dies führt zu einer erhöhten Verschmutzung, da weiterhin Müll in diese Tonnen gefüllt wird oder diese bei Sturm umstürzen. Der Platz wird auch regelmäßig zum tagelangen Lagern von Zeitungen benutzt. Dies führt ebenfalls zu Behinderungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie zu Straßenverschmutzungen durch verwehte Zeitungen. Der Strom- oder Verteilerkasten sollte als einer der ersten stadtweit unter die Erde verbannt werden. Direkt vor den Brunnen gestellt, wirkt der Kasten geradezu zerstörerisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Januar 2017OFOF 235/1Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. März 2017Sie sind hier
    OMOM 1301Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27
    Direktanregung
  3. 10. Juli 2017STST 1170Missbrächliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27Stellungnahme
  4. 20. April 2018Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 798Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/ Fahrgasse 27Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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