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Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27

Vorlagentyp: OFGRÜNE
64 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
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Begründung

öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27 Der Magistrat wird aufgefordert, Fehlnutzungen im Platzbereich Braubachstraße 1 / Fahrgasse 27 (Löwen-Brunnen) wirkungsvoll unterbinden zu lassen. Hierzu ist: Das Gehwegparken im Rahmen regelmäßiger Kontrollen überwachen zu lassen. Sondernutzungen (tagelanges Abstellen von Mülltonnen, Ablegen von Zeitungsstapeln) - sofern nicht genehmigt - unterbinden zu lassen. Sind Sondernutzungsgenehmigungen für diesen Bereich vorhanden (hiermit ist nicht die gastronomische Nutzung gemeint), so ist zu prüfen, ob diese mit der regen Nutzung durch Fußgängerinnen, der besonderen Bedeutung des Platzes als historischer Ort und dem renoviertem 1781 geschaffenem Brunnen noch in Einklang stehen und ggf. zu widerrufen. Der hässliche Strom- oder Verteilerkasten in den Boden versetzen zu lassen. Begründung: Zu jeder Tageszeit ist der Durchgang in diesem Bereich versperrt. Alle Fotos sind im Januar entstanden. Teilweise konnte der Platz nur mit Ausweichen auf die Fahrbahn passiert werden. Fahrzeuge werden vollkommen rücksichtslos abgestellt. Gewerblich genutzte Tonnen stehen nicht nur bis zur Leerung bereit, sondern Tag zuvor und danach. Dies führt zu einer erhöhten Verschmutzung, da weiterhin Müll in diese Tonnen gefüllt wird oder diese bei Sturm umstürzen. Der Platz wird auch regelmäßig zum tagelangen Lagern von Zeitungen benutzt. Dies führt ebenfalls zu Behinderungen für Fußgängerinnen und zu Straßenverschmutzungen durch verwehte Zeitungen. Der Strom- oder Verteilerkasten sollte als einer der ersten stadtweit unter die Erde verbannt werden. Direkt vor den Brunnen gestellt, wirkt der Kasten geradezu zerstörerisch.

Inhalt

Antrag vom 28.01.2017, OF 235/1

Betreff: Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27 Der Magistrat wird aufgefordert, Fehlnutzungen im Platzbereich Braubachstraße 1 / Fahrgasse 27 (Löwen-Brunnen) wirkungsvoll unterbinden zu lassen. Hierzu ist: Das Gehwegparken im Rahmen regelmäßiger Kontrollen überwachen zu lassen. Sondernutzungen (tagelanges Abstellen von Mülltonnen, Ablegen von Zeitungsstapeln) - sofern nicht genehmigt - unterbinden zu lassen. Sind Sondernutzungsgenehmigungen für diesen Bereich vorhanden (hiermit ist nicht die gastronomische Nutzung gemeint), so ist zu prüfen, ob diese mit der regen Nutzung durch Fußgängerinnen, der besonderen Bedeutung des Platzes als historischer Ort und dem renoviertem 1781 geschaffenem Brunnen noch in Einklang stehen und ggf. zu widerrufen. Der hässliche Strom- oder Verteilerkasten in den Boden versetzen zu lassen.

Begründung: Zu jeder Tageszeit ist der Durchgang in diesem Bereich versperrt. Alle Fotos sind im Januar entstanden. Teilweise konnte der Platz nur mit Ausweichen auf die Fahrbahn passiert werden. Fahrzeuge werden vollkommen rücksichtslos abgestellt. Gewerblich genutzte Tonnen stehen nicht nur bis zur Leerung bereit, sondern Tag zuvor und danach. Dies führt zu einer erhöhten Verschmutzung, da weiterhin Müll in diese Tonnen gefüllt wird oder diese bei Sturm umstürzen. Der Platz wird auch regelmäßig zum tagelangen Lagern von Zeitungen benutzt. Dies führt ebenfalls zu Behinderungen für Fußgängerinnen und zu Straßenverschmutzungen durch verwehte Zeitungen. Der Strom- oder Verteilerkasten sollte als einer der ersten stadtweit unter die Erde verbannt werden. Direkt vor den Brunnen gestellt, wirkt der Kasten geradezu zerstörerisch.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Januar 2017Sie sind hier
    OFOF 235/1Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. März 2017OMOM 1301Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27Direktanregung
  3. 10. Juli 2017STST 1170Missbrächliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27Stellungnahme
  4. 20. April 2018Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 798Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/ Fahrgasse 27Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 9 · 14.02.2017
TO I, TOP 25
Beraten
Die Vorlage OF 235/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 10 · 07.03.2017
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1301 2017 Die Vorlage OF 235/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFDPBFFÖkoLinX-ARLFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

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