Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27
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Neues zu Braubachstraße per E-MailBegründung
öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27 Der Magistrat wird aufgefordert, Fehlnutzungen im Platzbereich Braubachstraße 1 / Fahrgasse 27 (Löwen-Brunnen) wirkungsvoll unterbinden zu lassen. Hierzu ist: Das Gehwegparken im Rahmen regelmäßiger Kontrollen überwachen zu lassen. Sondernutzungen (tagelanges Abstellen von Mülltonnen, Ablegen von Zeitungsstapeln) - sofern nicht genehmigt - unterbinden zu lassen. Sind Sondernutzungsgenehmigungen für diesen Bereich vorhanden (hiermit ist nicht die gastronomische Nutzung gemeint), so ist zu prüfen, ob diese mit der regen Nutzung durch Fußgängerinnen, der besonderen Bedeutung des Platzes als historischer Ort und dem renoviertem 1781 geschaffenem Brunnen noch in Einklang stehen und ggf. zu widerrufen. Der hässliche Strom- oder Verteilerkasten in den Boden versetzen zu lassen. Begründung: Zu jeder Tageszeit ist der Durchgang in diesem Bereich versperrt. Alle Fotos sind im Januar entstanden. Teilweise konnte der Platz nur mit Ausweichen auf die Fahrbahn passiert werden. Fahrzeuge werden vollkommen rücksichtslos abgestellt. Gewerblich genutzte Tonnen stehen nicht nur bis zur Leerung bereit, sondern Tag zuvor und danach. Dies führt zu einer erhöhten Verschmutzung, da weiterhin Müll in diese Tonnen gefüllt wird oder diese bei Sturm umstürzen. Der Platz wird auch regelmäßig zum tagelangen Lagern von Zeitungen benutzt. Dies führt ebenfalls zu Behinderungen für Fußgängerinnen und zu Straßenverschmutzungen durch verwehte Zeitungen. Der Strom- oder Verteilerkasten sollte als einer der ersten stadtweit unter die Erde verbannt werden. Direkt vor den Brunnen gestellt, wirkt der Kasten geradezu zerstörerisch.
Inhalt
Antrag vom 28.01.2017, OF 235/1
Betreff: Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27 Der Magistrat wird aufgefordert, Fehlnutzungen im Platzbereich Braubachstraße 1 / Fahrgasse 27 (Löwen-Brunnen) wirkungsvoll unterbinden zu lassen. Hierzu ist: Das Gehwegparken im Rahmen regelmäßiger Kontrollen überwachen zu lassen. Sondernutzungen (tagelanges Abstellen von Mülltonnen, Ablegen von Zeitungsstapeln) - sofern nicht genehmigt - unterbinden zu lassen. Sind Sondernutzungsgenehmigungen für diesen Bereich vorhanden (hiermit ist nicht die gastronomische Nutzung gemeint), so ist zu prüfen, ob diese mit der regen Nutzung durch Fußgängerinnen, der besonderen Bedeutung des Platzes als historischer Ort und dem renoviertem 1781 geschaffenem Brunnen noch in Einklang stehen und ggf. zu widerrufen. Der hässliche Strom- oder Verteilerkasten in den Boden versetzen zu lassen.
Begründung: Zu jeder Tageszeit ist der Durchgang in diesem Bereich versperrt. Alle Fotos sind im Januar entstanden. Teilweise konnte der Platz nur mit Ausweichen auf die Fahrbahn passiert werden. Fahrzeuge werden vollkommen rücksichtslos abgestellt. Gewerblich genutzte Tonnen stehen nicht nur bis zur Leerung bereit, sondern Tag zuvor und danach. Dies führt zu einer erhöhten Verschmutzung, da weiterhin Müll in diese Tonnen gefüllt wird oder diese bei Sturm umstürzen. Der Platz wird auch regelmäßig zum tagelangen Lagern von Zeitungen benutzt. Dies führt ebenfalls zu Behinderungen für Fußgängerinnen und zu Straßenverschmutzungen durch verwehte Zeitungen. Der Strom- oder Verteilerkasten sollte als einer der ersten stadtweit unter die Erde verbannt werden. Direkt vor den Brunnen gestellt, wirkt der Kasten geradezu zerstörerisch.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2017Sie sind hierOFOF 235/1Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. März 2017OMOM 1301Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27Direktanregung
- 10. Juli 2017STST 1170Missbrächliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27Stellungnahme
- 20. April 2018Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 798Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/ Fahrgasse 27Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)