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Chaos rund um den Verleih von E-Scootern lösen

Vorlagentyp: OFCDU
18 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Regelung des Gebrauchs und Abstellens von E-Scootern im öffentlichen Raum zu prüfen. Dies soll durch eine Sondernutzungssatzung geschehen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Ziel ist es, die Beschwerden der Bürger zu reduzieren und die Nutzung von E-Scootern zu regulieren.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig zu prüfen, inwieweit auf Basis der Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Düsseldorf und Münster der Gebrauch und das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Raum durch Verleihfirmen über eine Sondernutzungssatzung geregelt werden kann. In einer möglichen Sondernutzungssatzung sind unter anderem nachfolgende Punkte festzulegen:

  1. Angebot von E-Scootern erfolgt über feste Ausleih- und Rückgabestationen.
  2. Um zu verhindern, dass E-Scooter außerhalb der festen E-Scooter-Stationen abgestellt werden, soll Geofencing festgeschrieben werden.
  3. Festlegung von Zahlungen durch die Verleihfirmen bei wildem Abstellen von E-Scootern außerhalb der Stationen und Hinterlegung einer Kaution bei Zulassung des Anbieters. Sollten die Urteile nicht auf die E-Scooter angewendet werden können, wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie das Problem angegangen werden soll. Zudem wird der Magistrat wird aufgefordert, Verstöße beim Gebrauch von E-Scootern in Fußgängerzonen und Grünanlagen konsequent zu ahnden.

Begründung

lösen Seitdem neue Anbieter auf dem Markt getreten sind, werden die auch die Stadtteile im Frankfurter Westen mit den Elektro-Tretrollern regelrecht überschwemmt. Gefühlt an jeder Ecke stolpern die Menschen in den westlichen Stadtteilen (leider nicht nur sprichwörtlich) über die sog. E-Sooter. Damit einhergehend nehmen auch die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger immer mehr zu: Die E-Scooter werden nach Nutzung wild abgestellt, blockieren Gehwege ebenso, wie Hauseingänge, Ein- und Ausfahrten, Fahrradwege oder sogar Rollstuhlrampen. Damit werden sie nicht nur zu gefährlichen Stolperfallen für andere Verkehrsteilnehmer. Insbesondere für bewegungseingeschränkte Menschen, Senioren oder auch Menschen mit Kinderwagen, bilden sie ein fast unüberwindbares Hindernis. Das Blinken der Geräte verschreckt zudem auch Haus- und Kleintiere. Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer ist der Magistrat aufgefordert, hier umgehend tätig zu werden. Der Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern im öffentlichen Raum - insbesondere auf Gehwegen - muss reguliert werden. Eine Möglichkeit wäre die Ausweisung fester Abstellorte an ausgewählten zentralen und dezentralen Plätzen und die Festlegung von Zahlungen durch die Verleihfirmen bei Fehlverhalten mittels einer Sondernutzungssatzung. Es gibt mittlerweile zwei Oberverwaltungsgerichtsurteile, nach denen das Abstellen sog. "E-Scooter-Flotten" einer Sondernutzungserlaubnis bedarf. Das stationsunabhängige Aufstellen der Fahrräder oder E-Roller zwecks Vermietung stellt gemäß den Entscheidungen aus Münster und Düsseldorf eine Sondernutzung des Öffentlichen Straßenraums dar - dazu zählen auch die Bürgersteige. Zudem müssen Verstöße beim Gebrauch der E-Roller in den Parkanlagen und Fußgängerzonen - dazu gehört auch das Fahren zu zweit oder dritt - konsequenter geahndet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 1. Mai 2021Sie sind hier
    OFOF 77/6Chaos rund um den Verleih von E-Scootern lösen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. Juni 2021OMOM 161Chaos rund um den Verleih von E-Scootern lösenDirektanregung
  3. 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1568Chaos rund um den Verleih von E-Scootern lösenStellungnahme
  4. 5. April 2022OFOF 454/6Frankfurter Westen: Jüngste Einigung rund um den Verleih von E-Rollern auch im Frankfurter Westen umsetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 26. April 2022OMOM 1999Frankfurter Westen: Jüngste Einigung rund um den Verleih von E-Rollern auch im Frankfurter Westen umsetzenDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 2 · 01.06.2021
TO I, TOP 44
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 161 2021 Die Vorlage OF 77/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. wie folgt lautet: "Das Angebot von E-Scootern erfolgt über bedarfsgerechte und dezentrale Ausleih- und Rückgabestationen, wobei die Ausleih- und Rückgabestationen nicht identisch sein müssen."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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