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Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!

Vorlagentyp: OFSPD
87 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Fußverkehr verfolgen

Begründung

Tempo-30-Zonen! Vorgang: OM 2523/17 OBR 1; ST 509/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu Fußgängerüberwegen folgenden Beschluss zu fassen: "Zwar sind gemäß § 2.1 (3) der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Jedoch gilt in Frankfurt am Main insbesondere folgende Ausnahme: Vor Einrichtungen welche vorrangig für die Nutzung von Kindern ausgelegt sind, sind Fußgängerüberwege bei Bedarf einzurichten." Begründung: Bei Aufforderungen des Ortsbeirats an den Magistrat zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen wird z. T. bei Tempo-30-Zonen auf die R-FGÜ verwiesen (ST 509/2018). Die Folge ist, dass sogar vor Schulen keine Fußgängerüberwege (FGÜ) eingerichtet werden. Zuletzt wurde ein Fußgängerüberweg vor der Grundschule im Europaviertel abgelehnt. Die R-FGÜ sieht jedoch, wie der Wortlaut "in der Regel" verrät, Ausnahmen vor. Einschlägig ist zudem § 45 (1) c) StVO. Entsprechend der Einschätzung des ADFC zählen demnach weder Tempo-30 noch Tempo-20-Zonen als Ausschlusskriterien für Fußgängerüberwege. Das ist darin begründet, dass mehrere Regelungen aufgezählt werden, welche bei Tempo-20-Zonen nicht gestattet sind - darunter ist der Fußgängerüberweg nicht genannt. Im Übrigen dürfen diese gemäß § 2.1 (1) R-FGÜ ausschließlich bei der "Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h" angelegt werden. Demnach sind Fußgängerüberwege bei 30 km/h möglich. Das wird umso deutlicher, als dass sogar nach § 2.1 (2) R-FGÜ eine Regelung getroffen wurde wonach die Erkennbarkeit des FGÜ bei 30 km/h Kfz-Geschwindigkeit 50 m betragen soll.

Inhalt

Antrag vom 31.08.2018, OF 728/1

Betreff: Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen! Vorgang: OM 2523/17 OBR 1; ST 509/18

Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu Fußgängerüberwegen folgenden Beschluss zu fassen: "Zwar sind gemäß § 2.1 (3) der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Jedoch gilt in Frankfurt am Main insbesondere folgende Ausnahme: Vor Einrichtungen welche vorrangig für die Nutzung von Kindern ausgelegt sind, sind Fußgängerüberwege bei Bedarf einzurichten."

Begründung: Bei Aufforderungen des Ortsbeirats an den Magistrat zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen wird z. T. bei Tempo-30-Zonen auf die R-FGÜ verwiesen (ST 509/2018). Die Folge ist, dass sogar vor Schulen keine Fußgängerüberwege (FGÜ) eingerichtet werden. Zuletzt wurde ein Fußgängerüberweg vor der Grundschule im Europaviertel abgelehnt. Die R-FGÜ sieht jedoch, wie der Wortlaut "in der Regel" verrät, Ausnahmen vor. Einschlägig ist zudem § 45 (1) c) StVO. Entsprechend der Einschätzung des ADFC zählen demnach weder Tempo-30 noch Tempo-20-Zonen als Ausschlusskriterien für Fußgängerüberwege. Das ist darin begründet, dass mehrere Regelungen aufgezählt werden, welche bei Tempo-20-Zonen nicht gestattet sind - darunter ist der Fußgängerüberweg nicht genannt. Im Übrigen dürfen diese gemäß § 2.1 (1) R-FGÜ ausschließlich bei der "Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h" angelegt werden. Demnach sind Fußgängerüberwege bei 30 km/h möglich. Das wird umso deutlicher, als dass sogar nach § 2.1 (2) R-FGÜ eine Regelung getroffen wurde wonach die Erkennbarkeit des FGÜ bei 30 km/h Kfz-Geschwindigkeit 50 m betragen soll.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. November 2017OFOF 459/1Dringend einen Fußgängerüberweg für die neue Grundschule im Europaviertel schaffen!Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 5. Dezember 2017OMOM 2523Dringend einen Fußgängerüberweg für die neue Grundschule im Europaviertel schaffen!Direktanregung
  3. 5. März 2018STST 509Dringend einen Fußgängerüberweg für die neue Grundschule im Europaviertel schaffen!Stellungnahme
  4. 31. August 2018Sie sind hier
    OFOF 728/1Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 16. September 2018OFOF 738/1Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 18. September 2018OAOA 311Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!Anregung
  7. 18. September 2018OMOM 3711Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenDirektanregung
  8. 2. Januar 2019OFOF 813/1Verkehrschaos vor der Grundschule im Europaviertel regelnOrtsbeiratsantrag · SPD
  9. 14. Januar 2019STST 8Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenStellungnahme
  10. 22. Januar 2019OMOM 4169Verkehrschaos vor Grundschulen regelnDirektanregung
  11. 8. März 2019STST 559Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!Stellungnahme
  12. 22. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1289Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 25 · 18.09.2018
TO I, TOP 46
Angenommen
Anregung OA 311 2018 Die Vorlage OF 728/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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