Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 559
Betreff: Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen! Grundsätzlich gibt es für Fußgängerüberwege sehr hohe Kriterien was die Frequentierung von Fußgängern und Fahrzeugen, die Beleuchtung, etc. angeht. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung, den Festlegungen für Tempo-30-Zonen sowie den Richtlinien für Fußgängerüberwege sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich, bzw. nicht erwünscht. Wenige Ausnahmen bilden lediglich Straßen mit erhöhtem Durchgangs- und Erschließungsverkehr, Straßen ohne Rechts-vor-Links Regelungen wegen ÖPNV-Verkehrs sowie weiteren einzelnen Situation, gemäß eines Erlasses des Ministeriums bezüglich Schulwegen. Nur in Ausnahmefällen werden Fußgängerüberwege in diesem Bereich neu angelegt, d.h. wenn soziale Einrichtungen, Schulen im Rahmen von ausgewiesenen Schulwegen oder Altenheime davon Nutzen ziehen. Des Weiteren sind an die Einrichtung von Fußgängerüberwegen hohe technische Maßstäbe gesetzt; unter anderem muss eine Mindestanzahl von Fußgängern und Fahrzeugen erreicht werden, um einen Fußgängerüberweg zu rechtfertigen sowie eine entsprechende Beleuchtung installiert werden. Die Anordnung eines Fußgängerüberweges setzt weiterhin voraus, dass der Fußgängerquerverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. Die Anlage kommt nur in Betracht, wenn die Verkehrsstärken bei Schulwegen 30 bis 50 Fußgänger bei gleichzeitig 200 bis 300 Kfz/h vorliegen. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgängerquerverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke bezieht sich auf die gleiche Stunde und gilt für den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil. Bereits vorhandene Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen gehören hauptsächlich zum Altbestand und genießen Bestandsschutz. Grundsätzlich wird gebeten, die betroffenen Örtlichkeiten genau zu benennen, da diese im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu untersuchen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2017OFOF 459/1Dringend einen Fußgängerüberweg für die neue Grundschule im Europaviertel schaffen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2017OMOM 2523Dringend einen Fußgängerüberweg für die neue Grundschule im Europaviertel schaffen!Direktanregung
- 5. März 2018STST 509Dringend einen Fußgängerüberweg für die neue Grundschule im Europaviertel schaffen!Stellungnahme
- 31. August 2018OFOF 728/1Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. September 2018OFOF 738/1Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2018OMOM 3711Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenDirektanregung
- 18. September 2018OAOA 311Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!Anregung
- 2. Januar 2019OFOF 813/1Verkehrschaos vor der Grundschule im Europaviertel regelnOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Januar 2019STST 8Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenStellungnahme
- 8. März 2019Sie sind hierSTST 559Fußgängerüberwege für Kinder auch in Tempo-30-Zonen!Stellungnahme
- 22. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 87 WochenSTST 1289Fußgängerüberweg in der Stephensonstraße trotzdem einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab